1825 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 987/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes


Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Statut für einen internationalen Strafgerichtshof von der Internatio­nalen Staatengemeinschaft mit 120 Ja- und nur 7 Neinstimmen bei 21 Enthaltungen angenommen. Die Errichtung dieses Gerichtshofes ist ein ganz wesentlicher Schritt zur konkreten Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig von dem Land, in dem sie begangen wurden. Auch für ,interne Konflikte‘ wird eine Zuständigkeit dieses Gerichtshofes bestehen, wobei der Ankläger auch von sich aus – und nicht nur auf Antrag von Staaten – Ermittlungen aufnehmen kann. Obwohl das Statut einige Schwächen aufweist (der Staat, in dem ein Verbrechen begangen wurde oder aus welchem ein Angeklagter kommt, muß das Abkommen ratifiziert haben; die Zuständigkeit des Gerichtshofes kann von Staaten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren ausgeschlossen werden), wäre ein möglichst rasches Inkrafttreten von besonderer Bedeutung für die baldige Strafverfolgung von Kriegsverbrechern oder auch Diktatoren.

60 Staaten müssen das Statut ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Daher wäre es von besonderer Bedeutung, daß auch Österreich diesen Schritt so schnell wie möglich setzt, nicht zuletzt, um Druck auf jene Staaten auszuüben, die das Statut nicht einmal noch unterzeichnet haben.”

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich die Abgeordnete Dr. Martina Gredler.

Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Peter Schieder, Dr. Michael Spindelegger, Wolfgang Jung, Mag. Doris Kammerlander brachten einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof von der Internatio­nalen Staatengemeinschaft mit 120 Ja- und nur 7 Neinstimmen bei 21 Enthaltungen angenommen. Die Errichtung dieses Gerichtshofes ist ein ganz wesentlicher Schritt zur konkreten Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig von dem Land, in dem sie begangen wurden. Auch für ,interne Konflikte‘ wird eine Zuständigkeit dieses Gerichtshofes bestehen, wobei der Ankläger auch von sich aus – und nicht nur auf Antrag von Staaten – Ermittlungen aufnehmen kann. Obwohl das Statut einige Schwächen aufweist (der Staat, in dem ein Verbrechen begangen wurde oder aus welchem ein Angeklagter kommt, muß das Abkommen ratifiziert haben; die Zuständigkeit des Gerichtshofes kann von Staaten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren ausgeschlossen werden), wäre ein möglichst rasches Inkrafttreten von besonderer Bedeutung für die baldige Strafverfolgung von Kriegsverbrechern oder auch Diktatoren.

60 Staaten müssen das Statut ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Daher wäre es von besonderer Bedeutung, daß auch Österreich diesen Schritt so schnell wie möglich setzt, nicht zuletzt, um Druck auf jene Staaten auszuüben, die das Statut nicht einmal noch unterzeichnet haben.”

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler [987/A(E)] nicht die Zustimmung des Ausschusses.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Peter Schieder, Dr. Michael Spindelegger, Wolfgang Jung, Mag. Doris Kammerlander wurde einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

        2.   die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 05 11

                             Dr. Martina Gredler                                                              Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

 

Entschließung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Statut von Rom zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes so rasch wie möglich dem Nationalrat zur Ratifizierung zuzuleiten.

Weiters wird der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ersucht, sich im Rahmen der EU und in bilateralen Verhandlungen dafür einzusetzen, daß diejenigen Staaten, die das Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes noch nicht unterzeichnet haben, besonders die Volksrepublik China, Indien, der Irak, Libyen und die Vereinigten Staaten von Amerika, dies so bald wie möglich tun werden.