1829 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 1997 und 1998 (III-190 der Beilagen)
Dem gemäß § 57 Abs. 2 Zivildienstgesetz alle zwei Jahre vorzulegenden Bericht des Bundesministers für Inneres ist zu entnehmen, daß dem Bundesministerium für Inneres von den als Einbringungsbehörden zuständigen Stellungskommissionen und Militärkommanden im Jahre 1997 8 086 Erklärungen gemäß § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz übermittelt wurden. 1997 wurde 7 013 rechtswirksame Feststellungen der Zivildienstpflicht getroffen.
Im Jahr 1998 wurden dem Bundesministerium 9 185 Erklärungen gemäß § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz übermittelt und vom Bundesministerium 8 904 rechtswirksame Feststellungen der Zivildienstpflicht getroffen.
Die Anzahl der Zivildienstpflichtigen betrug zum 31. Dezember 1997 95 469 und zum 31. Dezember 1998 103 665. Zum Stichtag 31. Dezember 1998 haben hievon 79 550 ihren Zivildienst abgeleistet bzw. leisteten diesen.
Weiters wird im Bericht festgehalten, daß mit Stichtag 1. Jänner 1997 im Rahmen der Zivildienstverwaltung 717 anerkannte Einrichtungen mit insgesamt 9 664 Zivildienstplätzen bestanden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 1998 erhöhte sich die Anzahl der anerkannten Einrichtungen auf 775 und die Anzahl der Zivildienstplätze auf 10 095.
Die guten Erfahrungen der Rechtsträger beim Einsatz und der Wunsch nach möglichst regelmäßig erfolgender Zuweisung haben vor allem im Bereich des Rettungswesens, der Sozial- und Behindertenhilfe sowie der Altenbetreuung zur Aufstockung von Zivildienstplätzen bestehender Einrichtungen geführt.
Die Zahl der bestehenden Verträge zwischen dem Bund und anderen Rechtsträgern nach § 41 Zivildienstgesetz über die gegenseitigen finanziellen Beziehungen betrug bis zum Stichtag 31. Dezember 1998 620, die Zahl der im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verträge lag bei 122.
Im Berichtsjahr 1997
wurden für Zivildienst insgesamt Ausgaben von
839 713 370,98 Schilling ge-
tätigt. Verglichen mit den Ausgaben des Jahres 1996 ergaben sich daraus
Minderausgaben von 36 447 091,50 Schilling, das sind 4,16% der
Gesamtausgaben des Jahres 1996. Im Berichtsjahr 1997 wurden
192 154 015,87 Schilling eingenommen, was Mehreinnahmen
gegenüber dem Voranschlag des Jahres 1996 von 3 884 438,72 Schilling
bedeutet.
Die Ausgaben für das Jahr 1998 belaufen sich auf 884 794 805,82 Schilling. Dies bedeutet gegenüber dem Voranschlag 1997 Mehrausgaben von 45 081 434,84 Schilling, das sind 5,37% der Gesamtausgaben des Jahres 1997. Die Einnahmen im Jahr 1998 beliefen sich auf 204 726 586,20 Schilling, was Mehreinnahmen von 12 572 570,33 Schilling bedeutet.
Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß für innere Angelegenheiten gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates, den Bericht nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Karl Maitz, Herbert Scheibner, Jakob Auer, Emmerich Schwemlein, Theresia Haidlmayr, Helmut Dietachmayr, Walter Murauer, Dr. Volker Kier, Dr. Helene Partik-Pablé, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 1997 und 1998 (III-190 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 05 11
Günter Kiermaier Anton Leikam
Berichterstatter Obmann