1838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1718 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über soziale Sicherheit
Das gegenständliche Abkommen, das am 7. September 1998 in Warschau unterzeichnet wurde, entspricht in materiell-rechtlicher Hinsicht den in letzter Zeit von Österreich insbesondere mit Kroatien, Mazedonien und Slowenien im Jahre 1997 unterzeichneten neuen Abkommen. Durch das gegenständliche Abkommen mit Polen wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen, die Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten und den Leistungsexport sichergestellt.
In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird darauf hingewiesen, daß durch das Abkommen Kosten von rund 39,2 Millionen Schilling in der Pensionsversicherung und 1,6 Millionen Schilling in der Arbeitslosenversicherung im Zeitraum 1999 bis 2002 entstehen werden.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Ridi Steibl.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Reinhart Gaugg, Dr. Volker Kier, Edith Haller sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.
Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über soziale Sicherheit (1718 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 1999 05 12
Ridi Steibl Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau