1840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1720 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über soziale Sicherheit

Das vorliegende Abkommen ersetzt das derzeit in Kraft stehende österreichisch-niederländische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 7. März 1974, BGBl. Nr. 754/1974 idF des Zusatzabkommens vom 5. November 1980, BGBl. Nr. 408/1981. Das vorliegende Abkommen entspricht im wesentlichen den anderen in letzter Zeit mit EG- bzw. EFTA-Staaten geschlossenen neuen “Ergänzungsabkommen”, zB mit Island (BGBl. Nr. 62/1996), Schweden (BGBl. III Nr. 72/1997), Deutschland (BGBl. III Nr. 138/1998), Liechtenstein (BGBl. III Nr. 151/1998) und Norwegen (BGBl. III Nr. 202/1998).

Als Folge des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bzw. des EU-Beitritts ist Österreich bestrebt, neue Abkommen über Soziale Sicherheit unter Bedachtnahme auf das EG-Recht zu schließen.

Nach Art. 8 der Verordnung (EWG Nr. 1408/71) tritt diese Verordnung im Rahmen ihres persönlichen und sachlichen Geltungsbereiches an die Stelle der zwischen den EG/EWR-Staaten geschlossenen bilateralen Abkommen. Der persönliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt im wesentlichen nur die Staatsangehörigen der EG/EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Für die von dieser EWG-Verordnung nicht erfaßten Personengruppen sollen anstelle der geltenden Abkommens­regelungen die Regelungen der EWG-Verordnungen für entsprechend anwendbar erklärt werden. Für die von der genannten Verordnung erfaßten Personen werden hinsichtlich jener Detailbereiche hinsichtlich derer das EG-Recht einen Gestaltungsspielraum zuläßt, die erforderlichen Regelungen aus dem geltenden Abkommen in das neue Abkommen übernommen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Ridi Steibl.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Reinhart Gaugg, Dr. Volker Kier, Edith Haller sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über soziale Sicherheit (1720 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1999 05 12

                                      Ridi Steibl                                                                 Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau