1842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag (1044/A) der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) geändert wird

Die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen haben den gegenständ­lichen Initiativantrag am 24. März 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Bekanntlich wurden durch das Mineralrohstoffgesetz – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, alle Arbeit­nehmerschutzagenden in bezug auf die Mineralrohstoffgewinnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales übertragen, wobei die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen der Arbeitsinspektion übertragen wurde.

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG, BGBl. I Nr. 37/1999, ist eine Arbeitnehmerschutzvor­schrift, deren Einhaltung von den für Arbeitnehmerschutz zuständigen Aufsichtsbehörden zu kontrollieren ist. Die Beschlußfassung über das BauKG erfolgte zeitlich vor der Beschlußfassung des MinroG, also zu einem Zeitpunkt, in dem der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten noch für bestimmte Betriebe und Tätigkeiten für den Arbeitnehmerschutz zuständig war. § 12 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 Z 1 BauKG enthalten daher eine Vollziehungskompetenz des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen­heiten. Das BauKG, das mit 1. Juli 1999 in Kraft treten wird, würde daher ohne Änderung den Arbeit­nehmerschutz für den Bereich des BauKG wiederum dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen­heiten zuordnen, was aber der im MinroG getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers widersprechen würde, den Arbeitnehmerschutz in bezug auf die gesamte Mineralrohstoffgewinnung der Bundesministe­rin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu übertragen.

Gleichzeitig soll durch den vorliegenden Antrag zu einer BauKG-Novelle das Zitat des MinroG in § 1 Abs. 4 an die zweite Kundmachung des MinroG vom 19. Jänner 1999 angepaßt und ein Verweisfehler in § 9 Abs. 3 und 4 richtiggestellt werden.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag (1044/A) in seiner Sitzung am 12. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Sophie Bauer.

Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Herbert Haupt wurde mit Stimmenmehrheit beschlos­sen, dem Nationalrat die Annahme des im Initiativantrag enthaltenen Gesetzentwurfes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 05 12

                                   Sophie Bauer                                                              Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bau­arbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999, wird geändert wie folgt:

1. In § 1 Abs. 4 wird das Zitat “dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 36/1999,” durch das Zitat “dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999,” ersetzt.

2. In § 9 Abs. 3 und 4 wird das Zitat “§ 4 Abs. 2 bis 4 und § 5” ersetzt durch das Zitat “§ 4 Abs. 2 und § 5”.

3. In § 12 Abs. 1 und Abs. 3 entfällt jeweils die Z 1 und erhalten die Z 2 und 3 die Bezeichnung “Z 1” und “Z 2”.