1846 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Ver­pflichtung zur Stellungnahme zu Mängelerhebungen durch das Zentral-Arbeitsinspek­torat im Bereich des Bundesbedienstetenschutzes [818/A(E)]


Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben diesen Entschließungs­antrag am 18. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Bei der Behandlung der jährlichen Berichte des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes mußte in den vergangenen Jahren festgestellt werden, daß die RessortleiterInnen der jeweils zuständigen Ministerien bei der Behebung der von der Arbeitsinspektion festgestellten Mängel über Jahre hinaus säumig sind. Angesichts der vergleichbaren restriktiven Handhabe der Sanktionierungsbestimmungen bei arbeits­schutzrechtlichen Mängeln in der Privatwirtschaft bedeutet dies nicht nur eine eklatante Ungleichbe­handlung von Privaten und der öffentlichen Hand, sondern auch eine problematische arbeitsschutz­rechtliche Schlechterstellung des öffentlichen Dienstes, wie der Anstieg bei den Unfallzahlen im jüngsten Arbeitsinspektionsbericht aufgezeigt hat.

Besonders augenfällig ist die Tatsache, daß alljährlich die gesetzliche Verpflichtung der Ressort­leiterInnen, zu den festgestellten Mängeln eine schriftliche Stellungnahme an das Zentral-Arbeitsin­spektorat zu leiten, schlichtweg ignoriert wird: So gab es im jüngsten Bericht (1995) von zwölf MinisterInnen keine Reaktion, im Jahr zuvor waren es sogar 27 von den Ressorts negierte Mängeler­hebungen. Hier erweist sich jene einzige im Bundesbediensteten-Schutzgesetz vorgesehene Sanktion, nämlich die Kontrolle durch das Parlament als nicht wirksam, insbesondere durch den Umstand, daß die gegenständlichen Berichte üblicherweise im Ausschuß endbehandelt und dadurch von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden.

Da die für das ArbeitnehmerInnenschutzrecht zuständige Sozialministerin laut Bundesministeriengesetz keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ihren RessortkollegInnen besitzt, sind die unterfertigten Abgeordneten der Überzeugung, daß das Parlament als Kontrollorgan der Regierung in diesem Fall seine ihm gesetzlich übertragene Verantwortung für den gesundheitlichen und arbeitsrechtlichen Schutz der öffentlichen Bediensteten wahrzunehmen hat.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 818/A(E) in seiner Sitzung am 2. Oktober 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Herbert Haupt, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Franz Hums sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Der Ausschuß beschließt, die Verhandlungen zu vertagen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag 818/A(E) in seiner Sitzung am 12. Mai 1999 neuerlich in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek, Mag. Dr. Josef Trinkl, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 12

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                      Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau