1847 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 419/A(E) der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen betreffend erste Konsequenzen aus dem Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Preisgestaltung auf dem Medikamenten(Heilmittel-)sektor in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der diesbezüglichen Aufgaben und Maßnahmen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (Teil I) und über die von Organen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführte Untersuchung betreffend Vergabepraxis des Hauptverbandes und der Krankenversicherungsträger im Bereich Heilbehelfe und Hilfsmittel (Teil II) auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 13. Juni 1996, E 12-NR/XX. GP (III-59 der Beilagen)

Die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. März 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales stellt im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel klar monopolartige Entwicklungen, Provisionszahlungen an Vertragspartner der Krankenver­sicherungsträger und eine faktische Preisgestaltungsautonomie der Vertragspartner. Die Versicherten sind zudem gezwungen, nur vorgeschriebene Vertragspartner in Anspruch zu nehmen und müssen ihren Anteil an den weit überhöhten Preisen tragen, ohne jeglichen Einfluß auf ihre Höhe zu haben.

Die Antragsteller halten es für untragbar, diese Mißstände so lange bestehen zu lassen, bis in Verhandlungen mit den Vertragspartnern eine Verbesserung erzielt werden kann (die zudem auf Grund der unveränderten Rahmenbedingungen kaum in substantieller Weise zu erwarten ist). Da die Versicherten als Betroffene an der Qualität der verordneten Produkte ein intensives Interesse haben und auf Grund ihrer fast immer bestehenden eigenen Kostenbeteiligung auch eine möglichst kostengünstige Versorgung anstreben, liegt es nahe, ihnen mehr Entscheidungsmöglichkeiten bei der Gewährung dieser Leistungen zu übertragen. Die Antragsteller schlagen daher vor, den Versicherten als Alternative zur derzeit geltenden Regelung gesetzlich den Anspruch einzuräumen, die für Vertragspartnerleistungen anfallenden Kosten für selbst beschaffte Heilbehelfe und Hilfsmittel direkt ausbezahlt zu erhalten, sofern durch Kontrollen seitens der Krankenversicherungsträger deren Qualität sichergestellt ist.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 419/A(E) in seiner Sitzung am 12. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Herbert Haupt, Karl Donabauer, Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr wurde ein Entschließungsantrag eingebracht. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit. Der oberwähnte Entschließungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr wurde ebenfalls abgelehnt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 12

                             Mag. Herbert Haupt                                                        Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau