1860 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 46/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne


Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Die im internationalen Vergleich relativ schwache Eigenkapitalausstattung österreichischer Betriebe (26,3% in der Industrie im Vergleich zur BRD 30,1% und USA 37,3%) führt insbesondere seit dem EU-Beitritt und des härteren internationalen Wettbewerbes zu zunehmenden Insolvenzwellen, die im Jahre 1995 mit 2 043 Firmenpleiten und Gesamtpassiva von 63,1 Milliarden Schilling einen weiteren Höhepunkt erreicht haben.

Dieser Insolvenztrend, der auf nicht gemachte Hausaufgaben der Bundesregierung vor dem EU-Beitritt zurückzuführen ist, scheint sich auf Grund der zu Jahresbeginn auftretenden Insolvenzen in der Baubranche fortzusetzen, sofern nicht ehestmöglich eigenkapitalfördernde steuerliche Maßnahmen gesetzt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten werden sich daher im Zuge einer dritten großen Steuerreform für ein Betriebssteuersystem einsetzen. Die Betriebssteuer bezweckt eine Trennung der Gewinnbesteuerung von der persönlichen Einkommenbesteuerung. Die Betriebssteuer soll die Betriebsgewinne unabhängig von der Rechtsform erfassen. Daher sollen der Einkommensteuer nicht mehr die betrieblichen Gewinne, sondern nur mehr die Entnahmen bzw. Ausschüttungen unterliegen. Der Vorschlag beruht auf der Überlegung, daß der betriebliche Gewinn kein geeigneter Gradmesser der persönlichen Leistungsfähigkeit ist und daher die Gewinnbesteuerung von der Einkommenbesteuerung getrennt werden sollte.

Bis dahin ist jedoch Sorge dafür zu treffen, daß die derzeitige steuerliche Belastung, insbesondere von Einzelunternehmern und Personengesellschaften ausgeglichen wird und diesen teilweise vollhaftenden Rechtsformen eine steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne ermöglicht wird, wie es beispielsweise in § 11 EStG 1972 ehemals vorgesehen war. Dies würde der Eigenkapitalstärkung der mittelständischen Wirtschaft und somit auch der Arbeitsplatzsicherung zugutekommen. Der Fiskus müßte an der Stärkung der Eigenkapitalsituation der Betriebe schon deshalb Interesse haben, da auf Grund der zunehmenden Firmenpleiten im mittelständischen Bereich erhebliche Aufkommenseinbußen verbunden sind und diese Steuerquellen mit einer entsprechenden Begünstigung für nicht entnommene Gewinne langfristig gesichert werden könnten.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 46/A(E) in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.

Der Ausschuß beschloß, zur Vorberatung dieses Antrages sowie der Anträge 48/A(E) und 277/A einen Unterausschuß in der fraktionellen Zusammensetzung 6 : 5 : 4 : 1 : 1 einzusetzen.

Diesem Unterausschuß gehörten vom Klub der SPÖ die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dr. Alfred Gusenbauer, Marianne Hagenhofer, Anna Huber, Mag. Herbert Kaufmann und Dr. Ewald Nowotny, vom Klub der ÖVP die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Cordula Frieser, Mag. Dr. Josef Höchtl,
Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, vom Klub der FPÖ die Abgeord­neten Hermann Böhacker, Peter Rosenstingl, Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Mag. Gilbert Trattner, vom Klub Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter und von den Grünen der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen an. An die Stelle der später aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abge­ordneten Peter Rosenstingl und Ing. Mag. Erich L. Schreiner traten die Abgeordneten Reinhart Gaugg und Mag. Reinhard Firlinger.


Dem Unterausschuß wurde in der Folge vom Finanzausschuß auch die Vorbehandlung der An­träge 50/A(E), 82/A(E), 116/A(E), 205/A(E), 43/A(E), 45/A(E), 47/A(E), 199/A(E), 489/A, 546/A, 520/A(E), 83/A(E), 86/A(E), 259/A, 261/A(E), 366/A(E), 468/A(E), 642/A(E), 442/A, 696/A und 715/A(E) sowie der Regierungsvorlage (1766 der Beilagen): Steuerreformgesetz 2000 und der An­träge 961/A(E), 49/A(E), 88/A(E), 1074/A, 722/A(E), 766/A(E), 1016/A(E), 262/A(E) und 968/A über­tragen.

Der Unterausschuß hat sich am 10. März 1998 konstituiert; zum Obmann wurde der Abgeordnete Dr. Ewald Nowotny, zum Obmannstellvertreter der Abgeordnete Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und zum Schriftführer Ing. Mag. Erich L. Schreiner gewählt. In der Sitzung des Unterausschusses am 1. Juni 1999 wurde anstelle des Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner der Abgeordnete Hermann Böhacker zum Schriftführer gewählt.

Der Unterausschuß hat den Antrag 46/A(E) in seinen Sitzungen am 10. März 1998 sowie am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen. Dabei konnte kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 46/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann