1870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 199/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit Österreichs und Reduktion der Arbeitslosigkeit

Dem gegenständlichen, am 22. Mai 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Über Jahre hinweg wurde von der sozialistischen Koalitionsregierung über eine “gezielte” Subventions­politik alles unternommen, um Österreich zu einer “verlängerten Werkbank” zu degradieren.

So wurden nahezu keine Initiativen gesetzt, um höherwertige Arbeitsplätze, zB in den Bereichen der Hochtechnologie, zu schaffen. Das zeigt sich darin, daß die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Österreich mit rund 1,5% BIP weit unter dem OECD-Durchschnitt von 2% liegen.

Die langfristigen Folgen (Entindustrialisierung und Arbeitsplatzverluste sowie geringe Innovations­fähigkeit) dieser sozialistischen Subventionspolitik machen sich nun deutlich bemerkbar. Bei allen Wirtschaftsforschern herrscht Einigkeit darüber, daß eine unsensible Politik der Ausgabenkürzung und Einnahmenerhöhung, bloß um die Erfüllung der Konvergenzkriterien sicherzustellen, die konjunkturelle Entwicklung erheblich beeinträchtigt.

Diese “Konsolidierungsmaßnahmen”, die ohne notwendige und zukunftorientierte Beschäftigungs­initiativen beschlossen wurden, werden daher auch in Zukunft die derzeit herrschende Rekordarbeits­losigkeit in Österreich prolongieren. Die gesellschaftlichen Folgen der ständig steigenden Arbeitslosig­keit, die sich nun auch in Österreich dem EU-Durchschnitt annähert, und die damit einhergehende Angst um den Arbeitsplatz (rund 80% der österreichischen Arbeitnehmer fürchten mittlerweile um ihren Arbeitsplatz) sind jedoch in keiner Weise akzeptabel.

Tatsache ist jedoch, daß geeignete Maßnahmen erforderlich sind, um arbeitsplatz- und wirtschafts­feindliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen, Bürokratie abzubauen und eine Effizienzsteigerung im Behördenbereich zu gewährleisten.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 199/A(E) erstmals am 4. Juni 1997 und nach Vertagung erneut in seiner Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung gezogen.

Nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Peter Rosenstingl beschloß der Ausschuß, die Vorbe­handlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 199/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 199/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann