1871 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 489/A der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ange­stelltengesetz 1921 geändert werden


Dem gegenständlichen, am 12. Juni 1997 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

“Die bestehenden Veranlagungsvorschriften von Rückstellungen für Abfertigungsansprüche und Betriebs­pensionen entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Belebung des österreichischen Kapitalmarktes ist es sinnvoll, Rahmenbedingungen zu schaffen, die geeignet sind, den Besitz von Aktien zu fördern. Da auch das Pensionskassengesetz dahingehend novelliert wurde, daß ein höherer Prozentsatz der Veranlagung in Aktien erfolgen kann, gibt es keinen Grund, die Rückstellungen für Abfertigungsansprüche und Betriebspensionen auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Forderungen aus Schuldscheindarlehen an die Republik uä. zu beschrän­ken. Es soll der Entscheidung der Unternehmen überlassen bleiben, in welcher Form die Rückstellungen gedeckt werden.

Zu Artikel I:

Neben der mit der Neuregelung bezweckten Belebung des Kapitalmarktes soll die Höhe der Rückstellun­gen für Abfertigungsansprüche bis zu 100% betragen können.

Zu Artikel II:

Mit der Festlegung der Abfertigungsrückstellung als Sondermasse zur Konkursmasse soll ein Entlastungs­effekt auf den Insolvenzausfallsgeldfonds erreicht werden. Damit ist gewährleistet, daß die Abfertigungs­ansprüche jedenfalls in der Höhe der gebildeten Rückstellung aus dem Vermögen des Unternehmens befriedigt werden können und nur die darüber hinausgehenden Ansprüche aus dem Insolvenzausfalls­geldfonds gedeckt werden müssen. Auf Grund der gestiegenen Insolvenzen in den letzten Jahren und infolge einiger spektakulärer Großpleiten ist auch der IAG selbst schwer defizitär. Dieser Situation wurde mit Beitragserhöhungen (letzte Anhebung von 0,5 auf 0,7% der Lohnsumme) zum IAG begegnet, was sich direkt auf die ohnehin schon hohen Lohnnebenkosten und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nachteilig auswirkt.”

Der Finanzausschuß hat den Antrag 489/A in seiner Sitzung am 2. Dezember 1997 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Dr. Hans Peter Haselsteiner.

Nach Wortmeldung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer beschloß der Ausschuß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbe­handlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 489/A kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 489/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann