1906 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Nachdruck vom 25. 6. 1999
Regierungsvorlage
Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft im Nominale von 24 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Vorblatt
Ziel:
Im Zuge der bestehenden Privatisierungsüberlegungen wurde ein Verkauf der Bundesbeteiligung an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-AG in Aussicht genommen.
Lösung:
Bestmögliche Veräußerung der
Bundesanteile unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels I des
Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen
(Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/
1997, sowie der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
verlautbarten Rahmenbedingungen über die Privatisierung
öffentlicher Unternehmen. Beauftragung der ÖIAG mit dem Verkaufsverfahren.
Alternative:
Keine
Kosten:
Zahlungen für Aufwendungen der ÖIAG im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Veräußerung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die professionelle Abwicklung des Verkaufsverfahrens durch die ÖIAG läßt eine Optimierung des Verkaufserlöses erwarten. Demgegenüber sind die an die ÖIAG zu entrichtenden Beratungskosten von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung.
EU-Konformität:
Bei Beachtung der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedingungen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen gegeben.
Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Keine.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Der Bund ist am Grundkapital der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft von 35 Millionen Schilling mit Aktien im Nominale von 24 Millionen Schilling (68,571%) beteiligt. Mitaktionäre sind das Land Tirol (15%) sowie 24 Gemeinden Tirols (16,429%). Die Gesellschaft ist Eigentümerin der ausschließlich in den Sommermonaten geöffneten mautpflichtigen Timmelsjoch-Hochalpenstraße als Verbindung zwischen dem Nordtiroler Ötztal und dem Südtiroler Passeiertal.
Im Zuge der bestehenden Privatisierungsüberlegungen wurde ein bestmöglicher Verkauf dieser Bundesbeteiligung unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels I des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/1997, sowie der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedingungen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen in Aussicht genommen.
Der Bund wird sich bei der Vorbereitung der Anteilsveräußerung des Privatisierungs-Know-hows der ÖIAG bedienen.
Der Bundesminister für Finanzen soll gemäß Bundeshaushaltsgesetz zu der notwendigen Verfügung ermächtigt werden.
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.
Hinsichtlich der gemäß § 1 zu treffenden Verfügung über Bundesvermögen steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.
Besonderer Teil
Zu § 1:
Der Bundesminister für Finanzen wird gemäß § 63 Abs. 7 Z 2 Bundeshaushaltsgesetz zur Veräußerung des Aktienanteiles des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-AG ermächtigt. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl I Nr. 97/1997, wird der Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung ein Privatisierungskonzept sowie die Erteilung des Zuschlages zur Genehmigung vorzulegen haben.