1906 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Nachdruck vom 25. 6. 1999

Regierungsvorlage


Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft im Nominale von 24 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Vorblatt

Ziel:

Im Zuge der bestehenden Privatisierungsüberlegungen wurde ein Verkauf der Bundesbeteiligung an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-AG in Aussicht genommen.

Lösung:

Bestmögliche Veräußerung der Bundesanteile unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels I des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/
1997, sowie der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedingun­gen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Beauftragung der ÖIAG mit dem Verkaufsver­fahren.

Alternative:

Keine

Kosten:

Zahlungen für Aufwendungen der ÖIAG im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Veräußerung.

Finanzielle Auswirkungen:

Die professionelle Abwicklung des Verkaufsverfahrens durch die ÖIAG läßt eine Optimierung des Verkaufserlöses erwarten. Demgegenüber sind die an die ÖIAG zu entrichtenden Beratungskosten von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung.

EU-Konformität:

Bei Beachtung der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedin­gungen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen gegeben.

Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Der Bund ist am Grundkapital der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft von 35 Millionen Schilling mit Aktien im Nominale von 24 Millionen Schilling (68,571%) beteiligt. Mitaktionäre sind das Land Tirol (15%) sowie 24 Gemeinden Tirols (16,429%). Die Gesellschaft ist Eigentümerin der aus­schließlich in den Sommermonaten geöffneten mautpflichtigen Timmelsjoch-Hochalpenstraße als Verbin­dung zwischen dem Nordtiroler Ötztal und dem Südtiroler Passeiertal.

Im Zuge der bestehenden Privatisierungsüberlegungen wurde ein bestmöglicher Verkauf dieser Bundes­beteiligung unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels I des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/1997, sowie der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedingungen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen in Aussicht genommen.

Der Bund wird sich bei der Vorbereitung der Anteilsveräußerung des Privatisierungs-Know-hows der ÖIAG bedienen.

Der Bundesminister für Finanzen soll gemäß Bundeshaushaltsgesetz zu der notwendigen Verfügung er­mächtigt werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Hinsichtlich der gemäß § 1 zu treffenden Verfügung über Bundesvermögen steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Der Bundesminister für Finanzen wird gemäß § 63 Abs. 7 Z 2 Bundeshaushaltsgesetz zur Veräußerung des Aktienanteiles des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-AG ermächtigt. Nach den Bestim­mungen des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl I Nr. 97/1997, wird der Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung ein Privatisierungskonzept sowie die Erteilung des Zuschlages zur Genehmigung vorzulegen haben.