1919 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 1039/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz 1994 geändert wird


Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben den gegenständlichen Initiativ­antrag am 24. März 1999 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

“Nach Auswertung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen vom Herbst 1998 an die Sozialministerin betreffend Frauenanteil in Leitungspositionen des Arbeitsmarktservice stellte sich heraus, daß – trotz bereits mehrjähriger Anwendung eines Frauenförderungsplanes im AMS – speziell in den höchsten Leitungsfunktionen praktisch keine Frauen zu finden sind. Konkret sieht dies derzeit so aus, daß von den insgesamt 18 Mitgliedern des Verwaltungsrates (Mitglieder und Stellvertreter) nur drei Frauen sind, der Vorstand besteht aus zwei Männern. Alle neun Landesgeschäftsführer sind Männer, eine der neun stellvertretenden Landesgeschäftsführer ist eine Frau.

Dieser eklatanten Unterbesetzung mit Frauen in den höchsten Leitungspositionen soll der gegenständliche Antrag entgegenwirken, auch deshalb, weil die geschlechtsspezifische Besetzung von Gremien erwiesenermaßen einen Einfluß auf deren Tätigkeit und die Schwerpunktsetzung dabei hat. Das AMS erfüllt sehr wichtige beschäftigungspolitische Aufgaben, und es besteht die Gefahr, daß – bei einer derartigen Männerdominanz in den obersten Leitungsfunktionen – die Interessen von Frauen zuwenig Platz haben und Frauen nicht entsprechend gefördert werden. So gab es im AMS tatsächlich in den letzten Jahren massive Einschnitte bei Frauenprojekten und -förderungsmaßnahmen. Dies, obwohl Frauen seit einiger Zeit zu den ,Problemgruppen‘ auf dem Arbeitsmarkt gezählt werden und zB in Wien die Arbeitslosenquote bei Frauen von November 1997 bis November 1998 um 2,7% gestiegen ist. Erst im Dezember 1998 meinte Sozialministerin Hostasch auf einer EU-Tagung: ,Die Förderung der Chancen­gleichheit und der Kampf gegen Diskriminierungen sind zwei der wichtigsten Elemente auf dem Weg zu einem gerechten und als sicher empfundenen Sozialstaat‘. Dieser Ansicht können sich die Grünen nur anschließen – allerdings glauben wir, daß es einen gerechten Sozialstaat nur geben kann, wenn in dessen maßgeblichen Gremien auch eine entsprechende Anzahl von Frauen vertreten ist.

Da offensichtlich ein Frauenförderungsplan nicht effektiv genug ist, um in einigermaßen absehbarer Zeit den Frauenanteil in den obersten Positionen des AMS zu erhöhen, soll die vorgeschlagene Gesetzes­änderung nunmehr einerseits die an der Besetzung des Verwaltungsrates beteiligten Minister dazu verpflichten, bei ihrer Bestellung von Mitgliedern eine 50%ige Frauenquote einzuhalten. Andererseits soll bei den Positionen, die ausgeschrieben werden – dem Vorstand, den Landesgeschäftsführern und deren Stellvertreter –, eine vorübergehende Bevorzugungsregelung für Frauen gesetzlich normiert werden. Um der Gefahr der Europarechtswidrigkeit einer solchen Bestimmung zu begegnen, ist eine Öffnungsklausel vorgesehen.

Eine Bindung der anderen vorschlagenden Organe, konkret der gesetzlichen Interessenvertretungen, ist leider verfassungsrechtlich unmöglich, da diese Selbstverwaltungskörper sind und ihr Vorschlagsrecht in den eigenen Wirkungsbereich fällt. Für die Entsendung von Mitgliedern ist für sie im Gesetzentwurf eine 50%-Sollquote vorgesehen.

Es ist zu hoffen, daß durch den vorliegenden Antrag zumindest eine gewisse Beschleunigung des Vordringens von Frauen in die obersten AMS-Gremien möglich wird, weil dadurch immerhin drei der achtzehn Verwaltungsrat-Mitglieder verpflichtend Frauen sein müssen und bei der Bestellung des Vorstands, der Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter in Hinkunft Frauen verstärkt gefördert werden müssen.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den Initiativantrag 1039/A in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Verhandlung genommen.


An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Maria Schaffenrath, Dr. Gabriela Moser, Katharina Horngacher sowie die Bundeministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher­schutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Inge Jäger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                                      Inge Jäger                                                                  Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau