1920 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 716/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. März 1998 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

“Nach den Grundsätzen der österreichischen Bundesverfassung sind alle Bundesbürger gleich. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Benachteiligung und Diskriminierung der Frauen ist evident, Homosexuelle werden nicht nur von Teilen der Gesellschaft, sondern selbst durch Gesetze diskriminiert. In einigen Politikfeldern wurde daher die Notwendigkeit erkannt, durch materiellgesetzliche Regelungen diese Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Dennoch ist der ungleiche Zugang zum Recht für verschiedene Personengruppen weiter aufrecht. Durch die vorgeschlagene geänderte Verfassungsbestimmung sollen die Grundprinzipien des Staates unterstrichen werden. Dazu kommt, daß bestehende einfachgesetzliche Bestimmungen, die Frauen bei gleicher Qualifikation vorübergehend bis zur Erreichung der tatsächlichen Geschlechterparität bevorzugen, durch die vorgeschlagene Änderung jedenfalls eindeutig verfassungsrechtlich abgesichert wären, wodurch diesbezügliche – im Lichte der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes nicht ganz unberechtigte – Bedenken gegenstandslos würden.

Darüber hinaus entsprechen die vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Frauenförderung sowohl Art. 4 der Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, BGBl. Nr. 443/1982, als auch geltendem EU-Recht. Die vorgeschlagene Änderung des Abs. 1 beinhaltet daher eine Erweiterung jener Tatbestände, die einem speziellen Diskriminierungsverbot unterliegen, sowie die sprachliche Änderung nicht mehr zeitgemäßer Begriffe.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den Initiativantrag 716/A in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Ver­handlung genommen.

Bei der Debatte ergriff die Vorsitzende des Gleichbehandlungsausschusses Dr. Elisabeth Hlavac das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Katharina Horngacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                           Katharina Horngacher                                                       Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau