1924 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Entschließungsantrag 1056/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend Erhaltung von Wettbewerb und Marktwirtschaft durch ein stärkeres Kartellrecht

Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 25. März 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die hektischen Aktivitäten von SPÖ und ÖVP der letzten Zeit in Sachen Benzinpreissenkung haben erneut gezeigt, daß die bestehenden gesetzlichen Instrumente zur Verhinderung bzw. Bekämpfung von Preisabsprachen oder Verhaltenskartellen in Österreich nicht ausreichend sind. Daß eine Benzinpreissen­kung nur per Notstandsgesetz und Amtsvollmacht für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen­heiten von der Koalition durchzusetzen war, zeugt vom mangelnden Vertrauen der Bundesregierung in die Selbstregulierungskräfte der Marktwirtschaft, insbesondere aber vom fehlenden politischen Willen, einen funktionierenden Markt durch Schaffung eines wirksamen Kartellrechts zu ermöglichen.

Die plötzlichen Aktivitäten der Regierung können nicht über die jahrelangen Versäumnisse im Bereich der Kartellgesetzgebung hinwegtäuschen. Zusätzliche staatsinterventionistische Maßnahmen, wie von der Koalition im Preisgesetz vorgesehen, sind als Kapitulation vor den Anforderungen des Marktes und als Rückschritt in planwirtschaftliches Denken zu bewerten. Aber auch der vorliegende Entwurf für eine Novellierung des Kartellrechts entspricht nicht international vergleichbaren Regelungen für eine Gewähr­leistung des Wettbewerbs, wozu vor allem die Schaffung einer unabhängigen Kartellanwaltschaft gehört. Mit einem strengen Kartellrecht den Preisabsprachen daher wirksam entgegenzutreten, ist nach Ansicht der liberalen Abgeordneten ein Gebot der Stunde und steht überdies im Einklang mit der Entwicklung in der Europäischen Union.”

Der Justizausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Helmut Haigermoser, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Johann Maier, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Dr. Heide Schmidt und Dr. Harald Ofner, die Ausschußobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau