1940 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 888/A(E) der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen betreffend die Änderung des Übereinkommens von Wien über den Straßenverkehr zwecks Schaffung international verbindlicher strenger Abgasvorschriften
Der gegenständliche, am 18. September 1998 eingebrachte Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
“In Österreich wurde in den letzten Jahren nicht nur im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen, sondern vor allem auch bezüglich der Reduktion der Schadstoffemission durch österreichische Kraftfahrzeuge ein realtiv hoher Standard erreicht, so sind mittlerweile ein Großteil der heimischen Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator ausgerüstet. Damit die Bevölkerung, die diese Verbesserungen letztlich bezahlen muß, auch in den Genuß der reineren Luft und der Sicherheit kommen, muß sichergestellt werden, daß alle Fahrzeuge, die auf Österreichs Straßen verkehren, diesen Standards genügen.
Die täglich zu beobachtenden Qualmwolken, die von desolaten Fahrzeugen vor allem aus den ehemaligen Ostblockländern ausgestoßen werden, zeigen deutlich, wie dringend hier eine Gleichbehandlung mit heimischen Fahrzeugen wäre. Dies ist jedoch, auf Grund der derzeitigen Regelung des Kraftfahrgesetzes bzw. der Übereinkommen von Paris, Genf und Wien, nicht durchsetzbar, da diese Abkommen vorsehen, daß jedes Fahrzeug in dem Zustand, in dem es in seinem Heimatland zugelassen ist, in jedem der Teilnehmerländer ebenfalls fahren darf.
Nach einer kurzfristigen Verbesserung der Situation infolge einer ,Aktion Scharf‘ gegen Sicherheitsmängel infolge einiger tragischer LKW- und Busunfälle steigt dem Vernehmen nach nun die Zahl der Beanstandungen sogar wieder an.
Die einzig zielführende Lösung ist hier daher die Neuverhandlung der fraglichen Passagen dieser Vereinbarungen, zumindest aber die nachträgliche Durchsetzung eines Vorbehaltes, wie ihn etwa Deutschland schon anläßlich des Beitritts bezüglich der Spikesreifen deponiert hat. Ziel muß jedenfalls sein, die sicherheits- und umweltrelevanten heimischen Zulassungsvoraussetzungen auch für ausländische Kraftfahrzeuge, die österreichische Straßen benützen, vorzuschreiben.
Der Nationalrat hat bereits vor Jahren einen Antrag ähnlicher Intention, eingebracht ebenfalls von Abgeordneten der FPÖ, diskutiert, seinerzeit wurde seitens der Koalition allerdings lediglich der Verkehrsminister ermuntert, mit Forschungsaufträgen Grundlagen für globale Abgasnormen zu unterstützen und diese gegebenenfalls auf UNO-Ebene bzw. im Wiener Übereinkommen zu vertreten, der Antrag hingegen wurde abgelehnt.
Da sich die Situation mittlerweile keineswegs verbessert hat und auch die versprochenen Initiativen des Ministers – soweit sie überhaupt gesetzt wurden – zumindest keinerlei Erfolg zeigten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten diesen Entschließungsantrag.”
Der Verkehrsausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Verhandlung gezogen.
Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Ing. Wolfgang Nußbaumer.
Nach einer Debatte, an der sich der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Dieter Lukesch und der Obmann des Ausschusses Abgeordneter Rudolf Parnigoni sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem beteiligten, fand der Antrag 888/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 06 09
Robert Sigl Rudolf Parnigoni
Berichterstatter Obmann