1941 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die Regierungsvorlage (1648 der Beilagen): Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999)
Derzeit ist das Inverkehrbringen von Futtermitteln im Futtermittelgesetz – FMG 1993, BGBl. Nr. 905/ 1993, geregelt. Durch den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union sind die Bestimmungen über den Zollkodex sowie zahlreiche Richtlinien im Bereich des Futtermittelrechts, die vor allem die amtliche Futtermittelverkehrskontrolle, die Zulassung und Registrierung von Betrieben des Futtermittelsektors sowie die Zulassung von Zusatzstoffen betreffen, zu übernehmen.
Weiters können derzeit für die in Österreich eingereichten Anträge auf Zulassung von bestimmten Erzeugnissen oder Zusatzstoffen sowie für die Zulassung und Registrierung der Betriebe mangels gesetzlicher Grundlage keine Gebühren eingehoben werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird durch die Umsetzung zahlreicher Rechtsvorschriften der Europäischen Union die EU-Konformität des Futtermittelrechts hergestellt.
Im wesentlichen ergeben sich folgende Neuerungen gegenüber dem derzeit geltenden Futtermittelgesetz:
– Die Betriebe des Futtermittelsektors bedürfen einer Zulassung oder Registrierung, je nachdem, welche Futtermittel, Vormischungen oder Zusatzstoffe hergestellt oder in Verkehr gebracht werden;
– Regelungen hinsichtlich der durchzuführenden Kontrollen anläßlich der Einfuhr von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen aus Drittländern;
– Regelungen zur Kontrolle des Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft;
– Bestimmungen hinsichtlich des Zulassungsverfahrens von Zusatzstoffen und bestimmten Erzeugnissen.
Festgehalten wird, daß die Betrauung von Bundesbehörden gemäß § 16 des vorliegenden Entwurfs nur mit Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG zulässig ist.
Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Karl Smolle, Franz Koller, Andreas Wabl, Heinz Gradwohl, Jakob Auer, Georg Schwarzenberger, Katharina Horngacher und Sophie Bauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.
Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Katharina Horngacher und Heinz Gradwohl einen Abänderungsantrag ein.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Ein von den Abgeordneten Karl Smolle und Andreas Wabl eingebrachter Abänderungsantrag fand hingegen nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Weiters beschloß der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft einstimmig nachstehende Ausschußfeststellung:
“Das Futtermittelgesetz 1999 gibt die rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung von Futtermitteln. Der Ausschuß geht davon aus, daß eine Kennzeichnung für den biologischen Landbau am Gebinde unverzüglich in der entsprechenden Verordnung in geeigneter und einfacher Form festgelegt wird.”
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1648 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 06 09
Katharina Horngacher Georg Schwarzenberger
Berichterstatterin Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Gesetzentwurf in 1648 der Beilagen
1. § 16 Abs. 5 entfällt; die Abs. 6 und 7 des § 16 erhalten die Absatzbezeichnungen “(5)” und “(6)”.
2. § 24 Abs. 1 entfällt; die bisherigen Abs. 2 und 3 erhalten die Absatzbezeichnungen “(1)” und “(2)”.