1942 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die Regierungsvorlage (1750 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgrundsatzgesetz)
Die derzeitige Regelung der gegenständlichen Materie befindet sich im I. Teil des Pflanzenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 124/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 532/1995. Dieses Gesetz bedient sich jedoch teilweise veralteter terminologischer Begriffe und enthält Inhalte, die zum Teil nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen, was die Anpassung der landesgesetzlichen Pflanzenschutzvorschriften an die EU-Pflanzenschutzvorschriften durch die Landesgesetzgebung erschwert.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält an die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften angepaßte Begriffsbestimmungen. Weiters werden Grundsätze für die Landesgesetzgebung bei der Festlegung von Pflanzenschutzmaßnahmen und für die Kostentragung bei Durchführung dieser Pflanzenschutzmaßnahmen vorgesehen.
Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl, Karl Smolle und Anna Elisabeth Aumayr sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1750 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 06 09
Katharina Horngacher Georg Schwarzenberger
Berichterstatterin Obmann