1951 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 154/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird
Die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen haben am 16. April 1996 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Die staatliche Presseförderung ist kein geeignetes Instrument, die Vielfalt der Presseprodukte zu gewährleisten. Allein eine Behauptung auf dem Markt kann zu einer dauerhaften Absicherung der Existenz eines Printmediums führen. Die bisherige staatliche Presseförderung kann daher – mit Ausnahme der Förderung der Journalistenausbildung – als staatliche Aufgabe wegfallen. Zur Vermeidung von Übergangsproblemen soll die Neuregelung mit 1. Juli 1996 in Kraft treten und die für die Presseförderung des laufenden Jahres vorgesehenen Budgetmittel ausgehend von der Basis des Bundesvoranschlages des Jahres 1995 halbiert werden [vgl. den Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage (70 BlgNR XX. GP) betreffend das Bundesfinanzgesetz 1996]. Ab 1997 sollen diese Ansätze zur Gänze gestrichen werden.
Zur Förderung der Journalistenausbildung bedarf es derzeit keiner gesetzlichen Regelung. Diese Aufgabe wäre in Zukunft unter Nutzung der bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Mittel zweckmäßigerweise vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrzunehmen.”
Der Verfassungsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. Juni 1997 in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dr. Martin Graf mehrstimmig vertagt.
Am 9. Juni 1999 wurden die vertagten Verhandlungen vom Verfassungsausschuß wieder aufgenommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Michael Krüger, Dr. Volker Kier und Mag. Terezija Stoisits.
Die Mehrheit des Ausschusses lehnte den Antrag mit der Begründung ab, daß die Presseförderung unverzichtbar für die Vielfalt der Presselandschaft in Österreich ist; wer die Presseförderung abschaffen wolle, sei in Wahrheit gegen diese Vielfalt. Allerdings trat die Mehrheit auch für eine umfassende Reform der Presseförderung in der nächsten Gesetzgebungsperiode ein, um das mit ihr verfolgte Anliegen noch besser zu verwirklichen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 06 09
Dr. Josef Cap Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann