1963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Antrag 513/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Abschätzung des Nutzens und der Kosten von Gesetzesvorhaben für die Bereiche außerhalb der staatlichen Verwaltung (Gesetzesfolgenabschätzungsgesetz)
Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 8. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Der budgetwirksame Verwaltungsaufwand als direkte Folgekosten muß errechnet bzw. abgeschätzt und gemäß § 14 Bundeshaushaltsgesetz in den Erläuterungen ausgewiesen werden. Jene Folgekosten, die durch ein Gesetz den betroffenen NormadressatInnen für die Bereiche außerhalb der staatlichen Verwaltung erwachsen, sind bisher nicht zwingend anzuführen. Nunmehr müssen durch dieses Gesetz neben den wirtschaftlichen Folgen auch das Ziel, welches mit einem Gesetz verfolgt wird, und ein konkreter Hinweis, warum die Erreichung des Zieles mit einer gesetzlichen Regelung angepeilt wird und nicht durch nichtlegistische Alternativen, in die Erläuterungen aufgenommen werden.
Die NormadressatInnen sind zu konkretisieren, unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die regionale Betroffenheit ist anzuführen, weil Förderungen impliziert sein können (EU-Förderungen und österreichische Förderungen). Es ist ferner in den Erläuterungen anzuführen, welche konkreten Pflichten und Belastungen den NormadressatInnen durch den Vollzug des Gesetzes erwachsen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind anzuführen, auch wenn sie für verschiedene NormadressatInnen divergierend sind.
Kosten-Nutzen-Hinweise führen zu mehr Transparenz in der Gesetzgebung. Neben der verbalen Beschreibung der Folgen eines Gesetzes für die österreichische Wirtschaft und die betroffenen Personengruppen sind die Kosten für die NormadressatInnen auch in Form einer Abschätzung zu quantifizieren.
Sind die angeführten, zu erwartenden Kosten unverhältnismäßig hoch und gibt es Alternativen zur Erreichung des in § 1 angeführten Zieles, so werden die kostengünstigeren Maßnahmen in Erwägung zu ziehen sein. Bei Regierungsvorhaben, die dem Begutachtungsverfahren unterzogen werden, ist dieser Folgekostenabschätzung besonderes Augenmerk zu schenken.
Dieses Gesetz schafft keine zusätzlichen budgetwirksamen Kosten, da vorhandene Ressourcen genützt werden können. Für die Bereiche außerhalb der staatlichen Verwaltung soll dieses Gesetz mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.
Eine gesetzliche Regelung ist notwendig, damit die Folgekostenabschätzung auch in den folgenden Legislaturperioden verbindlich bleibt. Eine Alternative könnte die Selbstbindung der Regierungsmitglieder, die Folgekosten in Zukunft besser abzuschätzen und transparenter zu gestalten, per Ministerratsbeschluß sein. Diese Alternative würde jedoch nur für Regierungsvorlagen und nicht, wie bei der vorgesehenen gesetzlichen Regelung, auch für Initiativanträge gelten. Wesentlich hierbei ist der Hinweis, daß es sich bei der Quantifizierung aber lediglich um eine Abschätzung der Folgekosten handelt.
Bei Regierungsvorlagen soll sich überdies der Rechnungshof zur Plausibilität der Kostenabschätzung äußern.
Quantifizierbare Kosten entstehen durch dieses Gesetz für die Bereiche außerhalb der staatlichen Verwaltung nicht.”
Der Wirtschaftsausschuß hat den vorliegenden Antrag 513/A in seiner Sitzung am 27. Oktober 1998 erstmals in Verhandlung genommen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Antrag, über die Entschließungsanträge 428/A(E) sowie 607/A(E) bis 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen zusammengefaßt.
Nach der Berichterstattung durch Abgeordneten Mag. Helmut Peter wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Der Unterausschuß konstituierte sich am 17. März 1999. Ihm gehörten seitens der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Kurt Heindl, Mag. Herbert Kaufmann, Günter Kiermaier, Franz Riepl und Heidrun Silhavy, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Rudolf Schwarzböck, Mag. Franz Steindl und Ingrid Tichy-Schreder, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Heinz Anton Marolt und Ing. Wolfgang Nußbaumer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter sowie seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMAg. Dr. Madeleine Petrovic an.
Zur Obfrau des Unterausschusses wurde Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder, zum Obfraustellvertreter Abgeordneter Dr. Kurt Heindl und zum Schriftführer Abgeordneter Helmut Haigermoser gewählt.
Der Unterausschuß zog die Anträge in der Arbeitssitzung am 17. März 1997 in Vorbehandlung. Es wurde kein Einvernehmen erzielt.
Über das Ergebnis seiner Arbeiten berichtete der Unterausschuß durch die Obfrau Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder dem Wirtschaftsausschuß in dessen Sitzung am 9. Juni 1999.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dr. Kurt Heindl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Helmut Peter, Mag. Franz Steindl, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Ingrid Tichy-Schreder, Anton Blünegger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 06 09
Mag. Herbert Kaufmann Ingrid Tichy-Schreder
Berichterstatter Obfrau