1988 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 1001/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betref­fend Abschluß einer Versicherung für den Schutz von Blut- und Plasmaspendern

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 20. Jänner 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Zwischen Juli 1986 und Juni 1987 haben sich insgesamt 211 Blutplasma-Spender mit Hepatits C infiziert. Erst jetzt, 13 Jahre später, konnte eine Abfindung durch die Betreiberfirma des Plasmazentrums erreicht werden.

Viele der damals Infizierten können aber wegen des Zeitablaufs nicht mehr verständigt werden, da ihre Adressen nicht mehr bekannt sind.

Obwohl sich die technischen Bedingungen bei der Blut- und Plasmaspende in der Zwischenzeit sehr verbessert haben, ist es durchaus möglich, daß wieder derartige Zwischenfälle, möglicherweise mit bisher unbekannten Viren, passieren.

Auch das Hepatitis C-Virus war damals noch unbekannt.

Eine praktikable Lösung zur Schaffung eines umfassenden Spenderschutzes wäre die Verpflichtung zum Abschluß einer Versicherung für den Spender für den Fall einer beim Spenden von Blut oder Blutbestand­teilen erworbenen Infektion.”

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Klara Motter und Mag. Johann Maier.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 10

                                Johann Schuster                                                            Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann