1992 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 875/A(E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend Umstrukturierung von Krankenhaus- und Akutbetten (Stationen) zu Palliativ-Stationen
Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 17. September 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Die Aufgabe von Hospizbettenstationen ist es, Menschen ein schmerzfreies, bewußtes Durchschreiten der letzten Lebensphase in Begleitung zu ermöglichen. Aufgenommen werden Patienten mit bösartigen Erkrankungen, die einer kurativen Therapie nicht mehr zugänglich sind, unter starken Schmerzen leiden und sich in einer psychischen, sozialen und spirituellen Notlage befinden.
Die enge Kombination an ein Akutkrankenhaus kann sich in der Betreuung der Schwerkranken als Vorteil erweisen. Die Angebote der Krankenanstalten, wie Physikotherapie und Diätassistenz, stehen den Patienten der Hospizstation dann auch zur Verfügung.
50% der Menschen sterben im Krankenhaus.
In mehreren Staaten, wie Großbritannien, Niederlande, Deutschland und Polen existieren schon lange Hospizstationen. Gerade auf Grund der Umsetzung des österreichischen Krankenanstaltenplanes wird es notwendig sein, Akutbetten zu reduzieren. Dadurch freiwerdende Kapazitäten sollten teilweise in Hospizstationen umgewandelt werden.
In Wien gibt es bereits drei solche umstrukturierte Hospizstationen (Geriatriezentrum Wienerwald, Hospizstation St. Raphael der Krankenanstalt Göttlicher Heiland, Caritas Sozialis). Diese Projekte laufen seit zirka zwei Jahren und sind ein Qualitätssprung in der letzten Lebensphase.”
Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 in Verhandlung genommen.
Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.
An der Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Karl Donabauer sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 06 10
Ludmilla Parfuss Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann