1995 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 827/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betref­fend Schaffung einer einheitlichen bundesgesetzlichen Regelung für den Bezug von Arzt­honoraren der Bundesärzte

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 7. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Im Kapitel Bezüge, Gebühren und Honorare der Ärzte an Universitätskliniken im Nachtrag zum Tätig­keitsbericht des Rechnungshofes (zu III d. B.) gibt es die eindeutige Empfehlung des Rechnungshofes, für den Bezug der Arzthonorare der Bundesärzte an den Universitätskliniken Graz, Innsbruck und Wien eine ausreichende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Damit sollen die immer noch bestehenden, immensen und schwer nachvollziehbaren Einkommensunter­schiede der an Universitätskliniken tätigen Ärzte abgefedert werden. Diese entstehen vor allem aus der Behandlung von Patienten der Sonderklasse, die bei einem Teil der leitenden Ärzte ein Mehrfaches des Bezuges ausmachen und den Hauptanteil der Einkünfte ausmachen.

Auch die Frage der gerechten Honorarbeteiligung des nachgeordneten ärztlichen und nichtärztlichen Personals im Falle von Sonderklassepatienten ist nicht geregelt. Lediglich an der Universitätsklinik Graz gibt es eine Regelung. Einer diesbezüglichen Entschließung des Nationalrates aus dem Jahr 1993 wurde bis jetzt nicht Rechnung getragen.”

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Dr. Günther Leiner sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 10

                              Dr. Günther Leiner                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann