2003 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 341/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Chipkarte


Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. November 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Es gibt vermehrt Überlegungen auf der Chipkarte nicht nur die Stammdaten der Versicherten zu speichern, sondern auch sensible Gesundheitsdaten. Das würde bedeuten, daß der Zugriff auf sensible Daten, wie etwa Krankenhausaufenthalte, eventuell unheilbare Krankheiten, Psychotherapie, Medikamen­tengebrauch und mehr, nicht mehr wirksam geschützt werden könnten. Der Schutz der Versicherten vor einer nicht geschützten Nutzung der Daten ist nicht so sehr eine technische Frage; es besteht vielmehr die Gefahr, daß einerseits der Gesetzgeber bestimmte Zugriffe, die ihm genehm sind, gestattet oder anderer­seits die soziale Abhängigkeit im Arbeitnehmerstatus der Versicherten oder auch im Verhältnis zum behandelnden Arzt den Karteninhaber unter Zugzwang setzt.

Es müssen daher bestimmte Rahmenbedingungen bei der Einführung einer Chipkarte unbedingt beachtet werden.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 341/A(E) in seiner Sitzung am 17. November 1998 in Verhandlung genommen.

Nach Wortmeldungen der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger und Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch wurde der Antrag 341/A(E) vertagt.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 1999 den gegenständlichen Entschließungsantrag 341/A(E) neuerlich in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Helmut Dietachmayr, Karl Donabauer, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 30

                                      Ridi Steibl                                                                 Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau