2009 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 776/A(E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend Kostenübernahme für In-Vitro-Fertilisation (IVF)

und

über den Antrag 1171/A(E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Pittermann, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend In-vitro-Fertilisation


Die Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 776/A(E) am 14. Mai 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die WHO (World Health Organization/Weltgesundheitsbehörde) definiert Unfruchtbarkeit als Krank­heit. Für UNO (Vereinten Nationen) und die WHO ist der Kinderwunsch ein Grundrecht.

In Österreich ist in den letzten Jahren nachweislich ein starker Geburtenrückgang zu verzeichnen. Österreich bildet innerhalb der EU- und EFTA-Staaten gemeinsam mit Island und Schweden das Schlußlicht.

Der seelische und gesellschaftliche Druck auf Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist enorm. In Österreich gibt es zirka 30 000 Paare, welche nur mittels IVF Kinder bekommen können. Die Erfolgsquote der Methode liegt bei zirka 30%. Die damit verbundenen selbst zu tragenden Kosten liegen durchschnittlich bei 35 000 S. Dies stellt eine außerordentliche finanzielle Belastung dieser Paare dar.

Bisher war eine Kostenübernahme nur an der Universitätsklinik Innsbruck sowie vom Land Tirol für seine Beamten möglich.

Für Österreich wäre eine Anlehnung an das ,Deutsche Modell‘ möglich; hier werden die Kosten für vier Versuche von der Öffentlichkeit übernommen. Kommt es zu keiner Schwangerschaft, werden auch keine weiteren Kosten refundiert. Die Durchführung dieser Methode an spezialisierten Instituten unter Qualitätskontrolle ist ein unentbehrliches Instrument um Mißbrauch und mögliche Geschäftemacherei hitanzuhalten.

Die moderne Medizin erschließt jetzt, Gott sei Dank, neue Möglichkeiten, um früher unausweichliches Leid zu mindern. Ökonomie ist im Gesundheitssystem zwar angebracht, sie darf aber in unserem Staat nicht an vorderster Stelle stehen.”

 

Die Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Erwin Rasinger, Annemarie Reitsamer, Dr. Günther Leiner und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 1171/A(E) am 18. Juni 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“In Österreich sind etwa 40 000 Paare ungewollt kinderlos. Diese Art der Kinderlosigkeit führt zu beträchtlicher psychischer Belastung der betroffenen Personen.

Die modernen, kostenintensiven Methoden der Reproduktionsmedizin geben zwar kinderlosen Paaren guten Chancen zum ersehnten Nachwuchs, führen aber auch zu erheblichen finanziellen Aufwendungen. Betroffene Paare, bei denen auf Grund bestimmter medizinischer Indikationen ungewollte Kinderlosigkeit besteht, sollen bis zu einem bestimmten Lebensalter für eine beschränkte Anzahl von In-vitro-Fertilisationsversuchen finanziell unterstützt werden.”

 

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständlichen Vorlagen in seiner Sitzung am 30. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin über den Antrag 1171/A(E) war die Abgeordnete Edeltraud Gatterer.


Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 776/A(E) bereits in seiner Sitzung am 11. März 1999 in Verhandlung genommen und vertagt.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.

An der damaligen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Theresia Haidlmayr, Dr. Elisabeth Pittermann, Helmut Gaugg, Annemarie Reitsamer, Winfried Seidinger, Ridi Steibl und Franz Hums sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

An der Debatte über die gegenständlichen Vorlagen am 30. Juni 1999 beteiligte sich die Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1171/A(E) mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Weiters wurde vom Ausschuß einstimmig beschlossen, daß der Antrag 776/A(E) durch die Beschluß­fassung über den oberwähnten Entschließungsantrag 1171/A(E) als miterledigt gilt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle der beigedruckten Entschließung die Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 06 30

                              Edeltraud Gatterer                                                         Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie werden ersucht, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, daß Paare, bei denen auf Grund bestimmter medizinscher Indikationen ungewollte Kinderlosigkeit besteht, bis zu einem bestimm­ten Lebensalter für eine beschränkte Anzahl von In-vitro-Fertilisationsversuchen durch Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung, durch Übernahme von 70% der Kosten unterstützt werden, wenn diese In-vitro-Fertilisationsversuche vom Leistungserbringern im Inland durchgeführt werden.

Diese Unterstützung sollen Personen erhalten, für die eine Leistungszuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung im Krankheitsfall besteht.

Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Qualitätssicherung bei den Leistungserbringern gelegt werden, und aus dem Grund soll ein besonderes Register über die Leistungserbringer geführt und veröffentlicht werden.