2014 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 892/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geändert wird


Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Mag. Helmut Peter und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 7. Oktober 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Durch die letzte, 23. GSVG-Novelle wurden sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen für Jung­unternehmerInnen dahin gehend vorgesehen, daß in den ersten beiden Jahren der Selbständigkeit die Mindestbeitragsgrundlage des GSVG (derzeit 13 761 S) auf die Höhe der Beitragsgrundlage für Neue Selbständige (derzeit 7 400 S) herabgesetzt wird. Diese erfreuliche Neuregelung trüge neben anderen, von der Koalition nicht verwirklichten Maßnahmen, zur steuer- und abgabenseitigen Entlastung neuge­gründeter Unternehmen bei.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen tritt die Bestimmung der GSVG-Novelle erst am 1. Jänner 1999 in Kraft, wodurch JungunternehmerInnen, die im heurigen Kalenderjahr eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, von der Möglichkeit einer herabgesetzten Mindestbeitragsgrundlage ausgeschlossen sind. Durch den gegenständlichen Antrag wird der Inkrafttretenszeitpunkt rückwirkend auf den 1. Jänner 1998 vorverlegt.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 892/A in seiner Sitzung am 30. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 30

                              Edeltraud Gatterer                                                         Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau