2018 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1857 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

und

über den Antrag 806/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend gesetzliche Anerkennung der Blindenführhunde als Hilfsmittel

und

über den Antrag 835/A(E) der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund


Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll eine Legaldefinition des Blindenführhundes in das Bundesbehindertengesetz aufgenommen werden. Weiters soll die bisherige Praxis der Rehabilitations­träger, Förderungen für die Anschaffung von Blindenführhunden nur dann zu gewähren, wenn eine positive Beurteilung des Hundes durch Sachverständige vorliegt, im Gesetz verankert werden. Ferner enthält die Novelle einige Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen. Den Erläuterungen der Regie­rungsvorlage ist zu entnehmen, daß durch die vorgesehenen Änderungen keine Mehrkosten entstehen.

 

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 806/A(E) am 16. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“In zwei Bürgerinitiativen haben sich an die 50 000 Menschen dafür ausgesprochen, daß es für Blindenführhunde endlich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geben soll. Blinde Menschen müssen meist immer noch ihren Blindenführhund selbst finanzieren. Blindenführhunde können durch kein technisches Hilfsmittel ersetzt werden. Dringend notwendig ist daher die Anerkennung des Blinden­führhundes als Hilfsmittel im Sinne des ASVG. Die Gewährung von Zuschüssen durch die Sozial­versicherungsträger soll nicht von Einzelfallentscheidungen abhängig sein. Die derzeitige Praxis ist extrem uneinheitlich.

Auch die Ausbildung und Prüfung von Blindenführhunden sowie die Definition der verschiedenen Rehabilitationshunde ist einheitlich zu regeln. Weiters ist das Zutrittsrecht für Blindenführhunde in Lebensmittelgeschäfte, Behandlungseinrichtungen, Krankenanstalten usw. derzeit nicht vorhanden. Dies ist jedoch für eine Gleichstellung von blinden Menschen dringend notwendig.”

 

Die Abgeordneten Klara Motter und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 835/A(E) am 8. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begündet:

“In der Sitzung des Sozialausschusses vom 10. Juli 1998 haben Abgeordnete von SPÖ und ÖVP im Verlaufe der Debatte über die Bürgerinitiative Nr. 8 ,betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund in Österreich‘ einen Entschließungsantrag eingebracht, der in seiner Substanz teilweise ergänzungsbedürftig und in seiner Fristsetzung vollkommen offen und daher unverbindlich gehalten ist. Mit dem genannten Antrag wurde bei den betroffenen blinden und sehbehinderten Menschen jedenfalls nicht der Eindruck geweckt, als würde der Nationalrat die seit Jahren betriebenen Versuche, die Situation blinder Menschen zu verbessern, zu einem wirklichen Anliegen der Gesetzgebung machen.

Inhaltlich ist der Antrag der Abgeordneten Guggenberger, Gatterer und Reitsamer dahin gehend zu präzisieren, daß die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ,zu verbessern‘, sondern überhaupt erst zu schaffen sind. Darüber hinaus soll klargestellt werden, daß das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits vor Erstellung der gesetzlichen Grundlagen sowie vor Eintritt in die Finanzie­rungsverhandlungen eine Begriffsklärung der Rehabilitationshunde vornimmt, damit es nicht zu unterschiedlichen Begriffs- und Qualitätsbestimmungen in den einzelnen Ländern kommt. Die in den gegenständlichen Antrag aufgenommene Fristsetzung 31. Dezember 1998 ist Ausdruck des Interesses der unterzeichneten Abgeordneten, rasch zu einer befriedigenden Regelung zu gelangen.”


 

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständlichen Vorlagen in seiner Sitzung am 30. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin über die Regierungsvorlage 1857 der Beilagen war die Abgeordnete Ridi Steibl.

Der Antrag 806/A(E) war bereits in der Ausschußsitzung vom 11. März 1999 Verhandlungsgegenstand.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Winfried Seidinger, Dr. Gottfried Feurstein und Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurden die damaligen Verhandlungen vertagt.

Der Antrag 835/A(E) wurde bereits in der Ausschußsitzung am 11. März 1999 in Verhandlung genommen und vertagt.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Winfried Seidinger, Dr. Gottfried Feurstein und Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

An der Debatte über die gegenständlichen Vorlagen am 30. Juni 1999 beteiligten sich die Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage 1857 der Beilagen mit Simmeneinhelligkeit angenommen.

Weiters wurde vom Ausschuß einstimmig beschlossen, daß die Anträge 806/A(E) und 835/A(E) durch die Beschlußfassung über die oberwähnte Regierungsvorlage als miterledigt gelten.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1857 der Beilagen) die verfassungsmäßig Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 06 30

                                      Ridi Steibl                                                                 Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau