2032 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 1087/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Karl Donabauer und Genossen betreffend Verbesserungen für Mitglieder von Wahlbehörden und Vertrauens­personen bei bundesweiten Wahlen

Die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Karl Donabauer und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 1999 im Nationalrat eingebracht, der wie folgt begründet war:

“Den verschiedenen in den Bundeswahlgesetzen verankerten Wahlbehörden kommt im Zuge der Durch­führung von bundesweiten Wahlen große Bedeutung zu. Demgemäß wird durch Gesetz die Anzahl der Mitglieder von Wahlbehörden sowie deren Rechte und Pflichten, aber auch der Gebührenanspruch genau geregelt. Gleiches trifft auf die Vertrauenspersonen zu, die von Parteien nominiert werden können, denen auf Grund ihrer geringen Vertretung im Nationalrat keine Entsendung eines Beisitzers in die Wahlbehörden zukommt. In den letzten Jahren ist jedoch vermehrt das Problem aufgetreten, daß sich immer weniger Personen bereit erklären, in den Wahlbehörden – sei es als Beisitzer oder als Vertrauensperson –  tätig zu sein. Dies hängt nicht zuletzt auch mit der wachsenden Komplexität der Wahlgesetzgebung und deren Vollzug zusammen. Es ist aber auch der materielle Anreiz in Form des zustehenden Gebührenanspruches sehr gering und kann sichtlich in zunehmendem Ausmaß nicht mehr dazu dienen, Mitglieder für Wahlbehörden anzuwerben.

Speziell bei Europawahlen wird die Rekrutierung von Beisitzern und Vertrauenspersonen für die Wahlbehörden zukünftig sehr schwierig sein, da auf Grund europarechtlicher Vorgaben die Stimmenaus­zählung am Wahltag erst dann beginnen kann, wenn in allen EU-Staaten die Wahllokale geschlossen haben. Das bedeutet, daß die Sitzung der Wahlbehörde oftmals mehrere Stunden lang unterbrochen werden muß, die Wahlbehörde um 22 Uhr neuerlich zusammenzutreten hat und die Stimmenauszählung erst dann vornehmen kann.

Damit soll bei zukünftigen Europawahlen die Arbeit der Wahlkommissionen erleichtert werden.”

Der Verfassungsausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

Nach der Berichterstattung und Wortmeldung durch den Abgeordneten Karl Donabauer wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 07 01

                                 Karl Donabauer                                                               Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

1. Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob bei bundesweiten Wahlen der Gebührenanspruch für Beisitzer von Wahlbehörden und Vertrauenspersonen angehoben werden kann, wobei diese Frage mit den Ländern und Gemeinden auf Grund der Kostentragung abzuklären ist.

2. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, sich im Rahmen der EU für die Änderung des Ratsakts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vom 20. September 1976 dahin gehend einzusetzen, daß in Hinkunft bei Europawahlen auch bereits vor 22 Uhr eine Stimmenauszählung vorgenommen werden kann.

3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht zu prüfen, inwieweit durch weitere geeignete Maßnahmen die Durchführung von Europawahlen erleichtert werden kann.