2038 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 554/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Überprüfung der Verfassungskonformität der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin
Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben am 11. Juli 1997 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Die Konvention über Menschenrechte und Biomedizin (,Bioethik-Konvention‘) des Europarates erhielt zwar im November 1996 die Zustimmung Österreichs, wurde aber am 4. April 1997 in Oviedo von Österreich sowie auch von Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und 15 weiteren Staaten – vorerst – nicht unterzeichnet.
Laut einer Anfragebeantwortung des Justizministers vom 9. Juni 1997 (2246/AB) erreicht die Konvention in vielen Punkten nicht den österreichischen Schutzstandard.
Insbesondere geht es dabei um die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen (Art. 17 Abs. 2), der Entnahme von Organen und Gewebe von nichteinwilligungsfähigen Menschen (Art. 20 Abs. 2) sowie das Fehlen eines klaren Verbotes der Forschung an menschlichen Embryonen.
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat festgestellt, daß die oben erwähnten Punkte die Menschenwürde verletzen und daher gegen die Verfassung verstoßen. Eine Überprüfung der Konvention auf ihre Verfassungskonformität in Österreich wäre eine geeignete Vorbereitung für die Entscheidung über die Ratifizierung im österreichischen Parlament.”
Der Verfassungsausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Mai 1998 in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Theresia Haidlmayr einstimmig vertagt.
Am 1. Juli 1999 wurden die vertagten Verhandlungen von Verfassungsausschuß wieder aufgenommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Dr. Peter Kostelka.
Ein von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Heidrun Silhavy, Maria Rauch-Kallat, Dr. Michael Krüger und Mag. Thomas Barmüller eingebrachter gesamtändernder Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 1999 07 01
Heidrun Silhavy Dr. Peter Kostelka
Berichterstatterin Obmann
Anlage
Entschließung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Konvention über Menschenrechte und Biomedizin (Bioethik-Konvention) bis 31. Dezember 1999 auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.