2043 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 1161/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 17. Juni 1999 im Nationalrat eingebracht, der wie folgt begründet war:
“Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gemäß Art. 27 B-VG spätestens am 15. Jänner 2000. Dies würde bedeuten, daß die Nationalratswahl im Dezember 1999 abgehalten werden müßte.
Um noch im laufenden Jahr eine neue Regierung bilden und ein Budget für das kommende Jahr verabschieden zu können und die Zeit zwischen Auflösung des Nationalrates und Wahl nach dem Sommer möglichst kurz zu halten, soll die Wahl bereits am 3. Oktober 1999 stattfinden. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzgebungsperiode geringfügig zu verkürzen und sie gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG durch Auflösung des Nationalrates durch einfaches Gesetz vorzeitig zu beenden.”
Der Verfassungsausschuß hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1999 in Verhandlung genommen.
In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter Ausschußobman Dr. Peter Kostelka die Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Mag. Thomas Barmüller und Mag. Terezija Stoisits das Wort.
Bei der Abstimmung wurde der Initiativantrag einstimmig angenommen.
Ein von den Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Dr. Andreas Khol eingebrachter Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Ein von den Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Thomas Barmüller und Genossen eingebrachter Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. dem angeschlossenen Gesetzentwurf (Anlage 1) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;
2. die beigedruckte Entschließung (Anlage 2) annehmen.
Wien, 1999 07 01
Dr. Irmtraut Karlsson Dr. Peter Kostelka
Berichterstatterin Obmann
Anlage 1
Bundesgesetz, mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XX. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Artikel II
Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Anlage 2
Entschließung
Die Bundesregierung wird im Hinblick auf Art. 67 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 B-VG ersucht, dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, den Nationalrat mit 23. September 1999 zur ordentlichen Tagung 1999 einzuberufen.