2049 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über den Antrag 956/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Forschungsoffensive und Informationspflicht im Bereich der GSM-Basis­stationen


Der gegenständliche, am 26. November 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

“Anläßlich eines hochkarätig besetzten internationalen Symposiums über mögliche biologische und gesundheitliche Auswirkungen von radiofrequenten elektromagnetischen Feldern wurde eine gemeinsame Erklärung von 14 international anerkannten Experten verabschiedet. Sie umfaßt Empfehlungen zu weiteren Forschungsbemühungen, die Ermöglichung von Öffentlichkeitsbeteiligung, im Zuge derer die Bevölkerung über Daten und den Stand der Gesundheitsdebatte informiert wird, und Aufforderung zur Weiterentwicklung emissionsreduzierter Geräte. Auf Grund des Forschungsdefizits und der Profilierungs­möglichkeit der Universität Wien als Zentrum der internationalen Risikoforschung erscheint eine österrei­chische Forschungsinitiative im GSM-Bereich als anstrebenswert. Da es weiterhin bei der Aufstellung von GSM-Basisstationen wiederholt zu Irreführung der Bevölkerung kam, ist eine entsprechende Verpflichtung zur Information der Bevölkerung in der erwähnten Hinsicht unabdingbar.”

Der Verkehrsausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Franz Lafer, Dr. Gabriela Moser sowie der Obmann des Ausschusses Abgeordneter Rudolf Parnigoni beteiligten, fand der Antrag 956/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Auf Antrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Mag. Helmut Kukacka beschloß der Ausschuß mit Mehrheit, dem Nationalrat einen Entschließungsantrag vorzulegen.

Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

“Entsprechend dem bisherigen Erkenntnisstand sind die in der Praxis aufgetretenen Strahlenbelastungen in der Umgebung von Sendern ungefährlich. So wurde zB vor kurzem vom Forum Mobil-Kommunika­tion, in der alle Betreiber organisiert sind, in Zusammenarbeit mit der Stadt Salzburg, der Landessanitäts­direktion und dem Amt für Umweltschutz im akkreditierten Prüfungsinstitut des Forschungsinstitut Seibersdorf exemplarisch 71 Standorte hinsichtlich der tatsächlich aufgetretenen Feldstärken untersucht. Dabei lagen alle Ergebnisse maximal im Promillebereich der in der ÖNorm S 1120 angeführten Grenz­werte (der höchste Wert betrug nur 0,21%). Diese Grenzwerte entsprechen grundsätzlich den Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz von nichtionisierenden Strahlen ICNIRP bzw. der WHO. Sie wurden für die Allgemeinheit festgelegt und berücksichtigen damit auch besonders sensible Bevölkerungsgruppen wie Kleinkinder oder ältere Menschen.

Darüber hinaus wurde auch durch eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz vor kurzem das site-sharing verbindlich festgeschrieben und damit die Anzahl der Sendemasten in Österreich begrenzt.

Obwohl bisher keinerlei Hinweise für gesundheitsgefährdende Belastungen der Bevölkerung vorliegen, sollen auf diesem Gebiet die Forschungsarbeiten fortgeführt werden und die Öffentlichkeit verstärkt über die Einrichtung von Sendemasten informiert werden.”

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.


Wien, 1999 07 06

                              Winfried Seidinger                                                             Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, in Zusammenarbeit von Forschungs­stellen und mit dem Forum Mobil-Kommunikation auch in anderen Regionen Messungen über die tatsächlichen elektronischen Strahlenbelastungen im Frequenzbereich des GSM durchzuführen und über die Ergebnisse die Öffentlichkeit zu informieren.