2054 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1906 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Veräuße­rung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft


Der Bund ist am Grundkapital der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft von 35 Millionen Schilling mit Aktien im Nominale von 24 Millionen Schilling (68,571%) beteiligt. Mitaktionäre sind das Land Tirol (15%) sowie 24 Gemeinden Tirols (16,429%). Die Gesellschaft ist Eigentümerin der aus­schließlich in den Sommermonaten geöffneten mautpflichtigen Timmelsjoch-Hochalpenstraße als Verbin­dung zwischen dem Nordtiroler Ötztal und dem Südtiroler Passeiertal.

Im Zuge der bestehenden Privatisierungsüberlegungen wurde ein bestmöglicher Verkauf dieser Bundes­beteiligung unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels I des Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/1997, sowie der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedingungen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen in Aussicht genommen.

Der Bund wird sich bei der Vorbereitung der Anteilsveräußerung des Privatisierungs-Know-hows der ÖIAG bedienen.

Der Bundesminister für Finanzen soll gemäß Bundeshaushaltsgesetz zu der notwendigen Verfügung er­mächtigt werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Hinsichtlich der gemäß § 1 zu treffenden Verfügung über Bundesvermögen steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 in Verhandlung genom­men.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Dr. Gabriela Moser sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1906 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1999 07 06

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann