2067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht und Antrag
des Justizausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Übernahmegesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage 1902 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Börsegesetzes zur Erleichterung des Rückerwerbs eigener Aktien – Aktienrückerwerbsgesetz (AReG) hat der Justizausschuß am 6. Juli 1999 über den Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Johannes Jarolim mehrstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 GOG einen selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Übernahmegesetz zum Gegenstand hat.
Zur Begründung führten die Antragsteller aus:
“Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Regierungsvorlage eines Aktienrückerwerbsgesetzes wurde unter anderem die Frage der Anwendbarkeit des Übernahmegesetzes auf Aktienrückkäufe, die im Wege eines öffentlichen Angebots durchgeführt werden, erörtert. Dabei wurden auch die in der rechtswissenschaftlichen Diskussion aufgetauchten Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit einer in Strafsachen zuständigen Oberbehörde für die Übernahmekommission geprüft und die zwei nun vorgeschlagenen Änderungen des Übernahmegesetzes für notwendig erachtet.
Trotz des Entfalls des bisherigen § 35 Abs. 4 betreffend die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und des Entfalls einer Wortfolge in § 30 Abs. 1 bleibt die Möglichkeit der Berufung gegen Strafbescheide gemäß § 35 ÜbG an den Unabhängigen Verwaltungssenat aufrecht. Im übrigen entspricht die damit erreichte Lösung dem Rundfunkgesetz, dem Regionalradiogesetz und dem Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Dr. Michael Krüger, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Josef Trinkl und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 07 06
Mag. Gisela Wurm Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau
Anlage
Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz – ÜbG) sowie über Änderungen des Börsegesetzes und des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, BGBl. I Nr. 127/1998, wird wie folgt geändert:
1. In Art. I § 30 Abs. 1 hat die Wortfolge “mit Ausnahme der Bescheide gemäß § 35” zu entfallen.
2. § 35 Abs. 4 des Art. I hat zu entfallen.