2069 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag 1070/A(E) des Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Rehabilitation der Deserteure der Wehrmacht

Die Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Im Zweiten Weltkrieg wurden unzählige Österreicher, die einem verbrecherischen System nicht mehr dienen wollten, Opfer der brutalen NS-Militärjustiz. Gerade diese Militärjustizopfer wurden sehr oft vergessen, egal ob Kriegsdienstverweigerer, Deserteure oder andere Menschen, die mit diesem unmenschlichen System nicht mehr konform gehen wollten.

Insbesondere die Deserteure mußten nicht nur während des Krieges brutale Repressalien befürchten und erleiden, sondern blieben im gesellschaftlichen Leben der Nachkriegszeit weiterhin eine stigmatisierte Gruppe, oft als ,Vaterlandsverräter‘, ,Feigling‘ oder ,Kameradenschwein‘ verunglimpft.

Um so erfreulicher ist die Feststellung des Justizministers in der Anfragebeantwortung (5690/J-NR/1999), daß österreichische Deserteure der großdeutschen Wehrmacht aus einer fremden Armee desertiert sind und dadurch nun im nachhinein rechtlich bestätigt wird, daß sie richtig gehandelt haben. Der Justizminister kommt in der obengenannten Anfragebeantwortung zum Schluß, daß in den Fällen der verurteilten Deserteure auf Grund des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes (StGBl. Nr. 48/1945) und des Strafregistergesetzes 1968 ,jedenfalls von der Unbescholtenheit der Betroffenen auszugehen‘ ist.

Diese faktische Rehabilitation ist jedoch unzureichend. Einerseits besteht immer noch eine rechtliche Unsicherheit, sodaß bei entsprechender politischer Interpretation nach wie vor die Gefahr besteht, daß ein Antrag eines Deserteurs auf Urteilsaufhebung negativ beschieden wird. Andererseits sollte es die Pflicht der Republik Österreich sein, durch ein generelles Aufhebungsgesetz die über 50 Jahre lang stigmatisierten Opfer des Nationalsozialismus endlich sowohl der Vergessenheit zu entreißen als auch ihre anhaltende Desavouierung zu beenden!”

Der Justizausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter war die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Harald Ofner, Wolfgang Jung, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Liane Höbinger-Lehrer und Dr. Johannes Jarolim.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits und Mag. Thomas Barmüller brachten einen Entwurf einer Neufassung der gegenständlichen Entschließung ein. Dieser Entwurf wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 07 06

                           Mag. Terezija Stoisits                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, ehestmöglich die historische Aufarbeitung der Verurteilungen von Österreichern durch die nationalsozialistische Militärgerichtsbarkeit einschließlich des Reichskriegs­gerichtes Berlin, insbesondere nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung, zu veranlassen und zu fördern sowie nach Vorliegen der Forschungsergebnisse für die Herbeiführung von Gerichtsbeschlüssen im Sinne des § 4 des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes, StGBl. Nr. 48/1945, und nach Möglichkeit für die Verständigung der Hinterbliebenen hievon zu sorgen.