2072 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen 1996/97 gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz (III-170 der Beilagen)
Auf Grund der eingangs zitierten Bestimmung des Bezügebegrenzungsgesetzes hat der Rechnungshof – jedes zweite Jahr – dem Nationalrat sowie den übrigen gesetzgebenden Körperschaften über die durchschnittlichen Einkommen einschließlich der Sozial- und Sachleistungen der gesamten Bevölkerung – nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen getrennt – zu berichten.
Da die hiefür erforderlichen statistischen Daten noch nicht zur Verfügung stehen, ist dieser Bericht auf Grund von Gutachten von Sachverständigen zu erstatten.
Der vorliegende Bericht, der erstmals im Vorjahr zu erstatten war und am 4. Jänner 1999 im Nationalrat einlangte, beinhaltet die Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung der Jahre 1996 und 1997.
Zur Datengewinnung ist festzustellen, daß diese auf Grund eines entsprechenden Gutachtens, das mittels Ausschreibung vergeben wurde, erfolgen muß, da das Österreichische Statistische Zentralamt auf Grund der derzeitigen logistischen Grundlagen nicht über die entsprechenden Gliederungselemente in den statistischen Auswertungen verfügt.
Die auf Grund der Ausschreibung mit dem Gutachten beauftragte Firma Kreutzer, Fischer & Partner Consulting GmbH hat eine Fragebogenaktion durchgeführt, die eine Rücklaufquote von mehr als 21% und somit für die Gutachtenerstellung ausreichend erbrachte.
In den einleitenden Bemerkungen wird auf Grund der durchgeführten Erhebungen berichtet, daß das durchschnittliche Jahreseinkommen auf Vollzeitbasis in Österreich von 1996 auf 1997 um 0,5% gestiegen ist, im gleichen Zeitraum stiegen die Eigenpensionen um 1,1%. Der Bericht besteht aus umfangreichen statistischem Material.
Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht erstmals am 24. Februar 1999 in Verhandlung genommen und am 1. Juli 1999 Ladungsbeschlüsse im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG gefaßt.
In der Ausschußsitzung vom 7. Juli 1999 wurde der gegenständliche Bericht unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus dem Bereich des Österreichischen Statistischen Zentralamtes und der mit der Gutachtenerstellung beauftragten Firma erörtert.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ute Apfelbeck, Mag. Franz Steindl, Otmar Brix, Anton Leikam, Dipl.-Kfm. Dietrich Teller, Josef Edler und Mag. Herbert Haupt, der Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl.
Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen.
Der Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen 1996/1997 gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz (III-170 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 1999 07 07
Franz Stampler Andreas Wabl
Berichterstatter Obmann