2073 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1995 und 1996 (III-109 der Beilagen)


Gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hiebei für jede Unternehmung und für jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Im gegenständlichen Bericht liegt hiermit dem Nationalrat das Ergebnis seiner für die Jahre 1995 und 1996 durchgeführten Erhebung der Durchschnittseinkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, wobei das im Bericht wiedergegebene Zahlenmaterial sowie die Bezeichnung (”Firma”) den eigenen Angaben der Unternehmung/Einrichtung entspricht, die der Rechnungshof zwar auf Plausibilität, nicht aber auch auf materielle Richtigkeit überprüft hat. Der vorliegende Bericht schließt formal an den letzten Bericht des Rechnungshofes über die Einkommensverhältnisse in den Jahren 1993 und 1994 (III-19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP) an. Inhaltlich weist er im Interesse der Erhöhung seiner Aussage­kraft (insbesondere im Bereich der Pensionen) eine modifizierte Darstellung bei gleichzeitiger Wahrung der Vergleichbarkeit mit den Vorperioden auf.

Wie im Allgemeinen Berichtsteil ausgeführt wird, sind jene Unternehmungen und Einrichtungen zur Bekanntgabe der Einkommen und Pensionsleistungen verpflichtet, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Es sind daher – wie in den Vorjahren – jene Unternehmungen, die der Begriffsbestimmung des Art. 126b Abs. 2 B-VG entsprechen. Auch hält der Rechnungshof am Begriff der ”Einrichtungen” weiter fest; in diesem Sinne hat er die Einkommensverhältnisse bei jenen vom Bund verschiedenen Rechtsträgern erhoben, die – ohne Unternehmung zu sein – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, also vor allem

–   bei Stiftungen, Anstalten, Fonds und öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Personengemein­schaften im Sinne des Art. 126b Abs. 1 und 3 B-VG,

–   bei den Trägern der Sozialversicherung (Art. 126c B-VG) und

–   beim Österreichischen Rundfunk (§ 31a des Rundfunkgesetzes).

Hinsichtlich der Durchführung der Erhebung ist festzuhalten, daß in den Jahren 1995 und 1996 sich die Eigentümerstruktur zahlreicher Unternehmungen/Einrichtungen derart änderte, daß sie für einen Teil des Berichtszeitraumes nicht mehr der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes und/oder seiner Berichts­pflicht an den Nationalrat unterlagen. Sofern diese Unternehmungen/Einrichtungen für die verbliebenen Zeiträume Einkommensdaten meldeten, fanden diese Aufnahme in diesen Bericht. Der Rechnungshof hat aber – wie bereits bei seinen Berichtslegungen in den Jahren zuvor – auch diesmal auf Bekanntgabe der Einkommensdaten nicht weiter beharrt, wenn eine Unternehmung/Einrichtung am Ende des Berichtszeit­raumes nicht mehr seiner Prüfungszuständigkeit bzw. Berichtspflicht an den Nationalrat unterlag.

Im Gegensatz zu den Vorperioden hat es jedoch keine Unternehmung/Einrichtung ausdrücklich verwei­gert, dem Rechnungshof die erforderlichen Einkommens- und Pensionsdaten bekanntzugeben.

Allerdings sind die


–   Josef Ahorner GesmbH und

–   die mit ihr verbundene Fruchtunion GesmbH,

     (beide aus dem Bereich 14 ”Sonstige Unternehmungen”)

unter Hinweis auf die ab dem Jahre 1997 weggefallene Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes seinem Auskunftsersuchen nicht nachgekommen.

Im nachfolgenden Zahlenteil ordnet der Rechnungshof im gegenständlichen Bericht die von ihm in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmungen und Einrichtungen insgesamt 17 Bereichen, ver­gleichbar einzelnen Wirtschaftszweigen, zu. Wegen der zunehmenden Bedeutung der Dienstleistungs­unternehmungen, welche hauptsächlich in der Übersicht 14 ”Sonstige Unternehmungen” enthalten sind, ist diese Übersicht in neun Teilübersichten weiter untergliedert.

Die bisherigen Übersichten 5 ”Unternehmungen der Erdöl- und Gasgewinnung sowie der Weiterverarbei­tung und des Handels mit einschlägigen Produkten” und 7 ”Unternehmungen der Papier- und Zellstoffer­zeugung und des Handels mit einschlägigen Produkten” werden nur hinsichtlich ihrer fortlaufenden Numerierung weitergeführt; die jeweils einzige verbliebene Gesellschaft ist nunmehr in der Übersicht 14i ”Sonstige Unternehmungen (Übrige)” enthalten.

Als einziger noch bestehender Bundesbetrieb ist der Österreichische Bundestheaterverband, wie in den vorangegangenen Berichten, zu Vergleichszwecken in der Übersicht 17 ”Einrichtung künstlerischer Art” zusätzlich enthalten.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seinen Sitzungen am 28. Jänner und am 10. März 1998, sowie am 7. Juli 1999 behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Kurt Gassner, Ute Apfelbeck, Dr. Sonja Moser-Starrach, Mag. Thomas Barmüller, Mag. Franz Steindl, Mag. Herbert Haupt, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Ing. Walter Meischberger, Kurt Wallner, Josef Edler, Gariele Binder, Otmar Brix, Georg Wurmitzer und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschußobmann Abge­ordneter Andreas Wabl.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1995 und 1996 (III-109 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 07 07

                                     Willi Sauer                                                                      Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann