225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 39/A(E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zur Förderung des Tierschutzes im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (Tierschutzförderungsgesetz)


Die Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tierschutz in der Nutztierhaltung ist als Kulturfortschritt zu sehen, der für die Produzenten oft Mehrkosten verursacht. Solange diese Mehrkosten nicht gesetzlich geregelt durch die Allgemeinheit getragen werden, führt ein der Landwirtschaft aufgezwungenes Tierschutzgesetz, das über die EU-Standards hinausgeht, die Landwirte in den Ruin, womit auch den Tieren nicht geholfen wäre, weil die Produkte sonst aus den ausländischen Intensivbetrieben kämen. Auch könnte ein solches „diskriminie­rendes“ Tierschutzgesetz auf Grund der Binnenmarktregelungen erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Auch im EU-Maßstab kleinere Betriebe sind heute wirtschaftlich dazu gezwungen, die verfahrens­technischen Möglichkeiten der Intensivtierhaltung voll zu nutzen. Nutztiere werden dabei oft weitgehend in ihren Eigenrechten nach Unversehrtheit, Gesundheit und artgemäßem Lebensvollzug beschnitten.

Im vorliegenden Antrag soll der Gesetzgeber die öffentliche Hand dazu verpflichten, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einsicht in die Notwendigkeit des Tierschutzes zu vermehren, die Entwicklung tiergerechter Haltungssysteme voranzutreiben, die Nachfrage nach tiergerecht erzeugten Produkten zu fördern, durch klare Deklarationsvorschriften mit ausreichender Kontrolle das Angebot entsprechend zu kategorisieren, die freiwillige Umstellung der Betriebe auf tiergerechte Haltung so zu fördern, daß den Bauern daraus keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen, und insbesondere eine entsprechende Vorbildwirkung im Bereich des eigenen Beschaffungswesens (Spitäler, öffentliche Küchen, Internate, Altersheime, Kasernen usw.) durch Verwendung tierischer Erzeugnisse aus tiergerechter Haltung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln. Zur Durchführung und Kontrolle des genannten Gesetzes soll eine ständige Kommission beim Bundeskanzleramt eingerichtet werden (Tierschutzförde­rungs­kommission).

Der Fortschritt im Tierschutz muß vordringlich durch „Einsichtsethik“ auf freiwilliger Basis der zur Einsicht gelangten BürgerInnen angestrebt werden. Nur ein solcher Kulturfortschritt wird auch wirklich von den Menschen getragen und in eigenes verantwortetes Handeln umgesetzt.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Andreas Wabl.

Nach Wortmeldungen durch die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Andreas Wabl, Jakob Auer, Heinz Gradwohl und Dr. Stefan Salzl beschloß der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft auf Antrag des Abgeordneten Jakob Auer einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Verfassungsausschuß zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1996 07 02

                                  Andreas Wabl                                                          Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann