237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (51 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Halbleiterschutzgesetz geändert wird und die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. September 1989 betreffend Gegenseitigkeit nach dem Halbleiterschutzgesetz gegenüber Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgehoben wird (Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996)
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, das Halbleiterschutzgesetz, BGBl. Nr. 372/1988, EWR- und EU-konform zu gestalten und mit dem Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen) in Übereinstimmung zu bringen.
Die Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 16. Dezember 1986 über den Rechtsschutz der Topographien von Halbleitererzeugnissen (87/54/EWG) wurde im wesentlichen bereits durch das Halbleiterschutzgesetz vorweggenommen. Einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes, die noch nicht harmonisiert sind, werden im Wege einer Novelle adaptiert. Mit dieser Novelle wird auch § 7 des Halbleiterschutzgesetzes (Vergütungsanspruch des Schutzrechtsinhabers) mit dem TRIPS-Abkommen im Einklang gebracht.
Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (51 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 07 02
Mag. Franz Steindl Ingrid Tichy-Schreder
Berichterstatter Obfrau