238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (56 der Beilagen): Vertrag über die Energiecharta samt Anlagen und Beschlüsse


Der auf der Europäischen Energiecharta vom 17. Dezember 1991 aufbauende Vertrag über die Energiecharta (ECV) ist ein Staatsvertrag, der am 17. Dezember 1994 in Lissabon von Österreich unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet wurde. Er bedarf nunmehr der Ratifikation. Der zwischen den OECD-Staaten, den Reformstaaten Zentral- und Osteuropas und den GUS-Staaten abgeschlossene Vertrag entspricht den Zielen der österreichischen Regierungspolitik, die Reformstaaten Mittel- und Osteuropas sowie die GUS-Staaten in die Strukturen der Weltwirtschaft einzubinden, und er reflektiert weitgehend die Grundsätze der österreichischen Energiepolitik. Der Vertrag wird von der überwiegenden Mehrzahl der anderen Signatarstaaten sowie von den Europäischen Gemeinschaften bereits vorläufig angewendet.

Der Energiecharta-Vertrag ist ein gesetzändernder bzw. gesetzesergänzender Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Er hat nicht politischen Charakter. Art. 30 sowie Art. 36 Abs. 1 Ziffer d und e und Abs. 4 des gegenständlichen Vertrages sind verfassungsändernd und bedürfen daher gemäß Art. 50 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates. Dem Anhörungsrecht der Länder gemäß Art. 10 Abs. 3 B-VG wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Rechnung getragen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anläßlich der Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß die französische, italienische, russische und spanische Fassung des Vertrages samt Anlagen und den Beschlüssen zum Energiecharta-Vertrag dadurch kundzumachen sind, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Daran anknüpfend wurde mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung gemäß § 23 Abs. 2 GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung dieser Teile der Vorlage Abstand genommen. Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht auf.

Der Wirtschaftsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Ing. Monika Lang­thaler, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger, Mag. Franz Steindl und Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Vertrages zu empfehlen.

Ein von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur umfassenden Liberalisierung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Wirtschaftsausschuß stellt fest, daß der Energiecharta-Vertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

        1.   Der Abschluß des Staatsvertrages: Vertrag über die Energiecharta samt Anlagen und Beschlüsse (56 der Beilagen), dessen Art. 30 und Art. 36 Abs. 1 Ziffer d und e und Abs. 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

        2.   Die französische, italienische, russische und spanische Fassung des Vertrages samt Anlagen und den Beschlüssen zum Energiecharta-Vertrag sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Wien, 1996 07 02

                                   Kurt Wallner                                                             Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau