239 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (57 der Beilagen): Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte samt Anlage


Das auf der Europäischen Energiecharta vom 17. Dezember 1991 aufbauende und von dem am selben Tag unterzeichneten Vertrag über die Energiecharta abhängige Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte (EEP) ist ein Staatsvertrag, der am 17. Dezember 1994 in Lissabon von Österreich unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet wurde. Er bedarf nunmehr der Ratifikation. Der zwischen den OECD-Staaten, den Reformstaaten Zentral- und Osteuropas und den GUS-Staaten abgeschlossene Vertrag entspricht den Zielen der österreichischen Außenpolitik, die Reformstaaten Mittel- und Osteuropas sowie die GUS-Staaten auch hinsichtlich Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte in die multilaterale Kooperation einzubinden, und er reflektiert weitgehend die Grundsätze der österreichischen Energiepolitik.

Das Energiechartaprotokoll ist ein gesetzändernder bzw. gesetzesergänzender Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Er hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Dem Anhörungsrecht der Länder gemäß Art. 10 Abs. 3 B-VG wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Rechnung getragen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anläßlich der Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß dessen französische, italienische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Daran anknüpfend wurde mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung gemäß § 23 Abs. 2 GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung dieser Teile der Vorlage Abstand genommen. Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht auf.

Der Wirtschaftsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordnete Ing. Monika Lang­thaler sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Wirtschaftsausschuß stellt fest, daß das Energiechartaprotokoll der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, so daß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

        1.   Der Abschluß des Staatsvertrages: Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte samt Anlage (57 der Beilagen) wird genehmigt.

        2.   Die französische, italienische, russische und spanische Fassung des Vertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.


Wien, 1996 07 02

                                   Kurt Wallner                                                             Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau