240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (90 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 1995 geändert wird


Mit 1. Juli 1995 ist die Verordnung (EG) Nr. 3381/94 des Rates vom 19. Dezember 1994 über eine gemeinsame Ausfuhrkontrolle von Waren mit doppeltem Verwendungszweck, ABl. L 367 vom 31. Dezember 1994, in Kraft getreten. Dabei wird eine Kontrolle von Waren mit doppeltem Verwendungszweck sowohl im Außenhandel als auch im innergemeinschaftlichen Handel normiert. Das Außenhandelsgesetz 1995 regelt nur den Außenhandel. Das geltende Außenhandelsgesetz berücksichtigt die Erfordernisse der EG-Verordnung nicht ausreichend. Im Zuge der Durchführung des unmittelbar anwendbaren Rechts der EU haben sich Anpassungserfordernisse ergeben.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Helmut Haigermoser und Ing. Monika Langthaler sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (90 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 07 02

                              Mag. Franz Steindl                                                        Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau