242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (106 der Beilagen): Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995

Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1986 ist am 30. Juni 1995 abgelaufen. Im Hinblick auf Nahrungsmitteldefizite sowie auf humanitäre Notsituationen in Folge von Dürre- und Hungerkatastrophen sind weiterhin massive Nahrungsmittelhilfespenden seitens der Industriestaaten notwendig. In diesem Zusammenhang muß beachtet werden, daß es neben einem konjunkturellen, etwa durch Dürrekatastrophen oder durch von Menschen herbeigeführte humanitäre Krisen hervorgerufenen Nahrungsmitteldefizit, auch ein strukturelles gibt, was insbesondere für viele der am wenigsten entwickelten Länder – die sich zum überwiegenden Teil in Afrika befinden – gilt. Letztere sind auf Grund physischer Gegebenheiten (Landschaft, Klima) oft nicht in der Lage, genügend Lebensmittel zur Selbstversorgung zu produzieren. Diese Nahrungsmitteldefizite sollen auch in Hinkunft durch Spenden seitens der Geberstaaten nach Möglichkeit ausgeglichen werden.

Bei dem Übereinkommen handelt es sich um einen gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staatsvertrag, sodaß die Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG erforderlich ist. Das Übereinkommen hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anläßlich der Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß dieser dadurch kundzumachen ist, daß er in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie der Übersetzung ins Deutsche im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Daran anknüpfend wurde mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung gemäß § 23 Abs. 2 GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung der fremdsprachigen Teile der Vorlage Abstand genommen. Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht auf.

Der Wirtschaftsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Wirtschaftsausschuß vertritt die Ansicht, daß das gegenständliche Übereinkommen der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

        1.   Der Abschluß des Staatsvertrages: Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995 (106 der Beilagen) wird genehmigt.

        2.   Die englische, französische, russische und spanische Fassung des Vertrages sowie die Übersetzung ins Deutsche sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Wien, 1996 07 02

                              Johann Kurzbauer                                                        Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau