25 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Nachdruck vom 13. 2. 1996

Regierungsvorlage


Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

zu Schilling

In Kärnten

Verkauf

1... Grundstücke Nr. 320/3 und Nr. 320/8 je Sonstige‑Lagerplatz, inneliegend in EZ 391,
Grundbuch 75432 Perau ......................................................................................................................  42 686 200

In Niederösterreich

Verkäufe

2... Grundstück Nr. 532 landwirtschaftliche Nutzung, inneliegend in EZ 1825,
Grundbuch 06207 Großenzersdorf .....................................................................................................  12 646 200

3... Grundstücke Nr. 1335 landwirtschaftliche Nutzung, Nr. 1466 Weg, Nr. 1596/1,
Nr. 1597 und Nr. 1599 je landwirtschaftliche Nutzung, inneliegend in EZ 1267,
Grundbuch 06218 Orth an der Donau ...............................................................................................  22 116 225

4... Grundstück Nr. 814/2 Baufläche samt den darauf befindlichen Objekten, inneliegend
in EZ 1703, Grundbuch 16128 Wiener Neudorf ...............................................................................  30 000 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Erläuterungen

I.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft und die Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste haben die Veräußerungen der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Kärnten und Niederösterreich beantragt.

Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1995 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes‑Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, der Bundesrat keinen Einspruch erheben kann.

II.

In Kärnten

Verkauf

1. (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

Grundstücke Nr. 320/3 (6 000 m2) und Nr. 320/8 je Sonstige-Lagerplatz (14 800 m2), inneliegend in EZ 391, Grundbuch 75432 Perau, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von 20 800 m2 zum Kaufpreis von 42 686 200 S, an Josef und Gerlinde Köll, 9500 Villach, Maria Gailerstraße 36.

Die gegenständliche Liegenschaft wurde im Jahre 1972 von der Republik Österreich für die Errichtung von Zollabfertigungsgebäuden erworben. Durch Umstrukturierungen im Zollbereich kam es jedoch zu keiner Bauführung, und die Grundflächen wurden für Zwecke der Finanzverwaltung entbehrlich. Da auch kein anderer Bundesbedarf gegeben war, wurde das als Bauland „Leichtindustrie“ gewidmete Areal zum Verkauf ausgeschrieben.

Auf Grund der öffentlichen Ausbietung meldeten sich sieben Kaufinteressenten, darunter auch die Ehegatten Köll. Im Rahmen einer im November 1995 im Bundesministerium für Finanzen stattgefundenen Verkaufsverhandlung wurden sodann die Ehegatten Köll mit einem Anbot von 42 686 200 S als Bestbieter ermittelt. Der gebotene Kaufpreis liegt über den vom Bundesministerium für Finanzen unter Berücksichtigung des ortsüblichen Grundpreisgefüges ermittelten Schätzwert (1 800 /m2). Die Käufer beabsichtigen die Errichtung eines Verbrauchermarktes für Baustoffe.

In Niederösterreich

Verkäufe

2. (Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft)

Grundstück Nr. 532 LN (9 033 m2), inneliegend in EZ 1825, Grundbuch 06207 Großenzersdorf, zum Kaufpreis von 12 646 200 S, an die Firma Gebau‑Niobau Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H., 2344 Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4.

Das in Großenzersdorf an der B 301 (Marchfelder‑Ersatzstraße) gelegene Grundstück gehörte zur Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl und wurde bis 1995 landwirtschaftlich genutzt. Da die zwischenzeitig als Bauland‑Wohngebiet gewidmete Verkaufsfläche für Zwecke der Bundesversuchsanstalt entbehrlich ist und auch kein anderer Bundesbedarf vorliegt, wurde die Parzelle öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.

Es meldeten sich mehrere Kaufinteressenten. Bei der im November 1995 im Bundesministerium für Finanzen stattgefundenen Verkaufsverhandlung war jedoch nur die Firma Gebau‑Niobau Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H. bereit, den auf Grund der erhobenen Vergleichspreise als angemessen festgestellten Grundpreis von 1 400 S/m2 zu bezahlen.

Die Käuferin erwirbt die Liegenschaft zur Errichtung von Siedlungswohnbauten.

3. (Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste)

Grundstücke Nr. 1335 landwirtschaftliche Nutzung (12 000 m2), Nr. 1466 Weg (780 m²), Nr. 1596/1 landwirtschaftliche Nutzung (24 116 m2), Nr. 1597 landwirtschaftliche Nutzung (48 909 m²) und Nr. 1599 landwirtschaftliche Nutzung (28 692 m2), inneliegend in EZ 1267, Grundbuch 06218 Orth an der Donau, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von 114 497 m2, zum Preis von 22 116 225 S, an die Immuno Aktiengesellschaft, 1221 Wien, Industriestraße 67.

Es handelt sich um betrieblich entbehrliche Grundflächen, welche bisher von der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl landwirtschaftlich genutzt worden sind. Da diese auf eine weitere Nutzung verzichtet hat und auch kein anderweitiger Ressortbedarf gegeben ist, kann der Verkauf der gegenständlichen Grundstücke an die Firma Immuno Aktiengesellschaft für chemisch‑medizinische Produkte zur Vergrößerung ihres Betriebsareales erfolgen.

Der Kaufpreis wurde auf Grund der Wertermittlung des Bundesministeriums für Finanzen als angemessen festgestellt.

Die Immuno Aktiengesellschaft hat sich mit diesem Kaufpreis einverstanden erklärt.

4. (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

Grundstück Nr. 814/2 Baufläche, inneliegend in EZ 1703, Grundbuch 16128 Wiener Neudorf, im Gesamtausmaß von 29 721 m2, samt den darauf befindlichen Objekten zum Kaufpreis von 30 000 000 S an die Marktgemeinde Wiener Neudorf.

Die Republik Österreich hat das gegenständliche Areal im Jahre 1984 von den Schwestern vom guten Hirten in Wiener Neudorf zwecks Verlegung des in Baden platzmäßig unzureichend untergebrachten Bundesinstitutes für Heimerziehung erworben. Es ist jedoch in der Folge nicht zur Realisierung dieses Projektes gekommen. Nachdem auch die Absicht des Bundesministeriums für Inneres, auf dem Areal eine Sicherheitsakademie zu errichten, nicht verwirklicht wurde und ein weiterer Bundesbedarf nicht gegeben war, wurde die Liegenschaft öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Es meldeten sich mehrere Kaufinteressenten, von denen jedoch nur eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. und die Gemeinde Wiener Neudorf, die auch Eigentümerin der angrenzenden Grundflächen ist, bereit waren, einen im Rahmen der Schätzungstoleranz liegenden Kaufpreis von 30 000 000 S zu bieten. Da sich die Gemeinde weiters zusätzlich zu dem gebotenen Kaufpreis von 30 000 000 S auch bereit erklärte, nach Instandsetzung der auf dem Verkaufsareal befindlichen desolaten Objekte in einem Teil derselben eine Unterbringungsmöglichkeit für den räumlich in sehr beengten Verhältnissen befindlichen Gendarmerieposten Wiener Neudorf zu schaffen, ist die Veräußerung der Liegenschaft an die Marktgemeinde Wiener Neudorf die für die Republik Österreich günstigere Lösung.