254 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses

R:\3B2\WINWORD\BEILAGEN\610834_1.DOC\SATZ\KOL

                                                                                                                05.09.2008/08:46:31



betreffend den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1994 (III-13 der Beilagen)

Der Rechnungshof hat gemäß Art. 126d Abs. 1 B-VG jährlich dem Nationalrat über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres einen Bericht zu erstatten.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht schließt unmittelbar an den Tätigkeitsbericht 1993 (III-6 der Beilagen) an und umfaßt die bis 5. September 1995 berichtsreif gewordenen Ergebnisse der vom Rechnungshof in den Verwaltungsbereichen des Bundes (einschließlich Kapitalbeteiligungen) im Jahre 1994 durchgeführten Gebarungsüberprüfungen und berichtsreif gewordenen Prüfungsergebnisse aus Vorjahren sowie allfällig sonstige Wahrnehmungen.

Der Tätigkeitsbericht 1994 erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche des

Bundeskanzleramtes,

Auswärtige Angelegenheiten,

wirtschaftliche Angelegenheiten,

Arbeit und Soziales (einschließlich Träger der Sozialversicherung),

Finanzen,

Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz,

der Bundesministerien für Inneres,

Umwelt, Jugend und Familie,

Justiz,

Landesverteidigung,

Land- und Forstwirtschaft,

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten,

öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie

Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Enthalten sind im Tätigkeitsbericht 1994 auch die Ergebnisse von Gebarungsüberprüfungen bei Kapitalbeteiligungen des Bundes im Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Schließlich wird auch übe die Tätigkeit des Rechnungshofes als Generalsekretariat der Internationalen Organisationen der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) berichtet.

Keinen Niederschlag fanden im vorliegenden Tätigkeitsbericht Prüfungsergebnisse über die Gebarung von Bundesländern, Stadtgemeinden, Wasserverbänden und Krankenanstalten, worüber den zuständigen Landtagen zu berichten war sowie die bereits während des Jahres 1995 berichteten Wahrnehmungen hinsichtlich

         –   einiger Energieversorgungsunternehmungen,

         –   der Bank für Tirol und Vorarlberg AG,

         –   der Bank für Kärnten und Steiermark AG,

         –   der Post und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg in Linz,

         –   des Fernmeldebüros für Oberösterreich und Salzburg in Linz,

         –   des Beschaffungswesens im Bereich des BMLV,

         –   der Museumsquartier-Errichtungs- und BetriebsgesmbH,


         –   der Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds und

         –   des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien – Universitätskliniken,

welche der Nationalrat bereits teilweise mit Beschluß zur Kenntnis genommen hat.

Außerdem sind im Allgemeinen Teil mehrere Abschnitte zu einigen Hauptproblemen der öffentlichen Finanzkontrolle und allgemeine Prüfungsaussagen von grundsätzlicher Bedeutung enthalten, wobei zur öffentlichen Verschuldung, dem Vergabewesen, Vorschläge zur Verwaltungsreform und zur Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes Stellung genommen wird.

Im Besonderen Teil sind die einzelnen Gebarungsüberprüfungen sowohl der Verwaltungsbereiche als auch der Kapitalbeteiligungen enthalten.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht erstmals am 21. März 1996 in Verhandlung genommen.

In den weiteren Ausschußsitzungen vom 25. April, 23. Mai, 30. Mai, 4. Juni bzw. 3. Juli 1996 wurden die Prüfungsergebnisse aus den Gebarungsüberprüfungen bei Kaptialbeteiligungen des Bundes bzw. sonstiger Rechtsträger und Verwaltungsbereiche und zwar hinsichtlich der folgenden Prüfungsergebnisse Sportförderung, Bundesasylamt, Auslandseinsätze im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GesmbH., Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen und zwar Gemeinnützige Treibacher Siedlung GesmbH, Treibach, Gemeinnützige EisenbahnsiedlungsgesmbH, Villach, Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz GesmbH, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GesmbH, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, Genossenschaft mbH, Linz, WohnungsanlagengesmbH, Linz, Gemeinnützige Wohnungsunternehmung „Riedenhof“ GesmbH, Wien, Schneegatterer, Gemeinnützige WohnungsgesmbH, Linz, Haftungsübernahmen für die ÖIAG, Generalsanierung und Erweiterung des Technischen Museums Wien, Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal, Österreichisch-Bayrische Kraftwerke AG, Simbach am Inn, BRD, Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH, Zwentendorf, unter Beiziehung von leitenden Organen der genannten Unternehmungen bzw. Institutionen als Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

An den Debatten beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Ute Apfelbeck, Hans Helmut Moser, Mag. Franz Steindl, Dipl-Ing. Richard Kaiser, Peter Rosenstingl, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Georg Wurmitzer, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Günther Kräuter, Mag. Terezija Stoisits, Erhard Koppler, Herbert Scheibner, Mag. Herbert Haupt, Hans Schöll, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Walter Murauer, Kurt Wallner, Heinz Gradwohl, Heidrun Silhavy, Josef Edler, Franz Stampler sowie die Bundesminister Dr. Caspar Einem, Dr. Werner Fasslabend, Dr. Rudolf Scholten, Mag. Viktor Klima, Dr. Johann Farnleitner, Staatssekretär Karl Schlögl und der Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichtes samt Nachtrag zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1994 (III-13 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 1996 07 03

                                Gabriele Binder                                                                  Andreas Wabl

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann