269 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag 56/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird
Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:
Solange die österreichische Kontrollbank als staatlicher Exportkreditversicherer die Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat, waren Kreditverträge zur Finanzierung dieser Rechtsgeschäfte nach § 33 TP 19 Z 4 gebührenfrei. Nach dem Rückzug der OeKB aus dem Kreditversicherungsgeschäft und einer beabsichtigten Novelle zum Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, mit dem private Exportkreditversicherer die Haftung übernehmen können, wären ohne Änderung des Gebührengesetzes Kreditverträge zur Finanzierung von Exportgeschäften im Ausmaß von 0,8 vH zu vergebühren. Da eine solche Kreditvertragsgebühr international nicht üblich ist, würde die Einhebung eine Diskriminierung österreichischer Exporteure gegenüber ausländischen Unternehmen bedeuten. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Vergebührung von Kreditverträgen davon abhängig gemacht werden soll, ob die OeKB oder ein privater Exportkreditversicherer eine Garantie übernommen hat.
Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger. An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Reinhard Firlinger und Hermann Böhacker.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 56/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 07 03
Franz Kampichler Dr. Ewald Nowotny
Berichterstatter Obmann