288 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (216 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (20. Novelle zum BSVG) und das Betriebshilfegesetz (9. Novelle zum BHG) geändert werden

Die gegenständliche Novelle zum BSVG enthält zur finanziellen Absicherung der Krankenversicherung folgende Maßnahmen:

         –   Erhöhung der Rezeptgebühr um 7 S;

         –   Erhöhung des Beitragssatzes für Pensioisten in der Krankenversicherung um 0,25%-Punkte;

         –   Umwandlung der satzungsmäßigen Pflichtleistung der Reise- und Fahrtkostenzuschüsse in eine freiwillige Leistung;

         –   Ausschluß der Notare, Notariatsanwärter und Bezieher einer Pension nach dem NVG 1972 von der Angehörigeneigenschaft.

Die gegenständliche Novelle zum Betriebshilfegesetz sieht einen Ersatz der Aufwendungen für das Wochengeld zu 70 v.H. (bisher 50 v.H.) aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds vor.

Die gegenständliche Novelle zum BSVG enthält auch zahlreiche Änderungen, welche der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis bzw. der Anpassung an die Rechtsentwicklungen außerhalb des Sozialversicherungsrechtes dienen sollen. Neben Änderungen, die in Übereinstimmung mit der in der Regierungsvorlage 214 der Beilagen enthaltenen 53. ASVG-Novelle vorgesehen sind, sieht der gegenständliche Gesetzentwurf auch eine Reihe weiterer Änderungen vor, von denen folgende hervorzuheben sind:

         –   Neuregelung des Beitragszuschlages in Anlehnung an das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz;

         –   Angleichung an die Unterscheidung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes von Zeiten der Kindererziehung vor dem 1. Jänner 1956 und danach;

         –   Zusammenzählung der Bemessungsgrundlagen für Kindererziehungszeiten und Versicherungszeiten, die die Witwe durch die Fortführung des Betriebes erworben hat;

         –   Schaffung einer Lagerungsbestimmung für das Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Ersatzzeiten.

Den Erläuterungen der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, daß die vorgeschlagenen Änderungen zu Kosteneinsparungen führen werden.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständiche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete
Dr. Elisabeth Pitterman.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Eleonore Hostasch, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Pumberger, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag.
Dr. Josef
Trinkl, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Walter Guggenberger, Heidrun Silhavy und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (216 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 07 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau