289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
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über die Regierungsvorlage (217 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum B-KUVG)
Die gegenständliche Regierungsvorlage enthält zur finanziellen Absicherung der Krankenversicherung folgende Maßnahmen:
– Erhöhung der Rezeptgebühren um 7 S;
– Umwandlung der satzungsmäßigen Pflichtleistung der Reise- und Fahrtkostenzuschüsse in eine freiwillige Leistung;
– Ausschluß der Notare, Notariatsanwärter und Bezieher einer Pension nach dem NVG 1972 von der Angehörigeneigenschaft;
– Valorisierung der Beitragsgrundlage im Zusammenhang mit Karenzurlauben;
– Beitragsgrundlage bei Verminderung der Bezüge bzw. Tragung der Beitragslast in diesen Fällen.
Die gegenständliche Regierungsvorlage enthält auch zahlreiche Änderungen, welche der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis bzw. der Anpassung an die Rechtsentwicklungen außerhalb des Sozialversicherungsrechtes dienen sollen. Die diesbezüglichen in der 53. ASVG-Novelle enthaltenen Änderungen (siehe 214 der Beilagen) sind auch im Sinne einer Übereinstimmung der jeweiligen Vorschriften des ASVG und des B-KUVG in der gegenständlichen Regierungsvorlage vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der gegenständlichen Novelle wird auf die finanziellen Erläuterungen der Regierungsvorlage betreffend die 53. ASVG-Novelle (214 der Beilagen) verwiesen.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edeltraud Gatterer.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Eleonore Hostasch, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Pumberger, Dipl.-Kfm. Dr.
Günter Stummvoll,
Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller,
Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Walter Guggenberger,
Heidrun Silhavy, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Franz Hums.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (217 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 07 04
Edeltraud Gatterer Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau