298 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Novellierung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes [57/A(E)]

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Stand der Finanzschulden des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds betrug mit Ende des Jahres 1995 6,3 Milliarden Schilling, was deswegen besonders beunruhigend ist, als sich diese Schulden seit Jahren kontinuierlich von 1,1 Milliarden Schilling im Jahr 1992 auf 3,5 Milliarden Schilling im Jahr 1993 und schließlich auf 5,2 Milliarden Schilling im Jahr 1994 gesteigert haben. Die Passiva des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds betrugen mit Ende 1995 63,1 Milliarden Schilling, also um rund 80% mehr als noch 1994 (34,6 Milliarden Schilling).

Darüber hinaus ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß sich die Insolvenzstatistik weiter dramastisch entwickeln wird, was mit der grundsätzlich günstigen Wirtschaftslage nicht im Widerspruch steht, da es sich bei den Insolvenzfällen häufig um aus der Strukturanpassung heraus entstehende Schwierigkeiten sowie um konjunkturunabhängige Probleme handelt.

Es kann daher nicht damit gerechnet werden, daß durch eine rückläufige Inanspruchnahme des Fonds auf Grund zurückgehender Insolvenzen Sanierungseffekte auftreten werden. Das Problem wird noch dadurch verschärft, daß sich der Bund lediglich für die Jahre 1993 und 1994 verpflichtet hatte, die dem Fonds erwachsenden Zinsenbelastungen zu übernehmen, wo hingegen für das laufende Jahr der Fonds selbst für die Bedeckung der Zinsen Sorge zu tragen haben wird.

Nun ist zwar bekannt, daß eine noch von Bundesminster Hesoun eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesministers für Justiz bis zum Jahresende 1995 Vorschläge erarbeiten soll, um das von der Koalitionsregierung angestrebte Ziel eines vollständigen Schuldenabbaues bis Ende 1998 zu erreichen. Der an diese Arbeitsgruppe erteilte Arbeitsauftrag ist jedoch schwerpunktmäßig auf die Vermeidung künftiger Insolvenzen hin orientiert, indem Vorschläge erarbeitet werden, welche insbesondere ein Sicherungssystem gegen Unternehmensgründungen, die von vornherein den Keim der Insolvenz in sich tragen (höhere Kapitalerfordernisse, Insolvenzrückstellung, besseres Frühwarnsystem im betrieblichen Rechnungswesen, diverse Änderungen im Rückerstattungssystem des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds usw.) darstellen. Damit können aber keine Beiträge zum Schuldenabbau des Fonds erwartet werden, sondern bestenfalls eine Stabilisierung bzw. Verringerung künftiger Aufwände, wobei insbesondere das Ziel eines vollständigen Schuldenabbaues bis 1998 auf diesem Weg realistisch nicht erreicht werden wird können. Festzuhalten ist darüber hinaus, daß insbesondere in jenen Wirtschaftsbereichen, die auf Grund ihres Dienstleistungscharakters und der damit verbundenen hohen Wertschöpfung, der Kapitaleinsatz in aller Regel von untergeordneter Bedeutung, die Insolvenz aber möglicherweise in Ansehung der Folgen für die Dienstnehmer besonders dramatisch ist. Wenn sohin „Sicherungssysteme gegen Unternehmungsgründungen“ zu den Arbeitsaufträgen der Arbeitsgruppe zählen, so ist darin ein wirklichkeitsfremder bis strukturkonservativer Ansatz zu erblicken.

Gänzlich zu vermissen ist im Auftrag an die zitierte Arbeitsgruppe der Gesichtspunkt, wie die jetzige Situation saniert bzw. finanziert werden könnte, wobei darauf hinzuweisen ist, daß gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 IESG vorgesehen ist, daß zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Gebarung des Fonds der durch Verordnung festgelegte Zuschlag dann zu erhöhen ist, wenn Kredite aufgenommen werden müssen. Genau diese Situation wird aber dann eintreten, wenn der Fonds auch im laufenden Jahr mit höheren Abflüssen als Zuflüssen rechnen muß, sodaß er sowohl die Zinsen nicht anders als durch Neuverschuldung finanzieren kann als auch überhaupt seine Schulden wird erhöhen müssen.“


Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [57/A(E)] in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Karl Öllinger und Dr. Gottfried Feurstein. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 04

                              Edeltraud Gatterer                                                         Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau