30 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


betreffend den Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1993 (III-7 der Beilagen)


Gegenstand des Berichtes sind die Förderungsmaßnahmen, die im Berichtszeitraum im Sinne der Bestimmungen des Volksgruppengesetzes und darüber hinaus getroffen wurden.

Im einzelnen werden die auf die einzelnen Volksgruppen bzw. deren Organisationen im Rahmen der Volksgruppenförderung ausbezahlten Beträge, die Förderung in Form von „lebenden Subventionen“, die Förderungen für Projekte solcher Empfänger, die nicht dem vom § 9 des Volksgruppengesetzes umschriebenen Kreis von Förderungsempfängern angehören, die sonstigen Maßnahmen seitens des Bundes, der Länder und Gemeinden, die direkt oder indirekt spezifisch den Volksgruppen zugute kommen, sowie die gegenwärtige Lage hinsichtlich der Einrichtung von Volksgruppenbeiräten angeführt.

Der Verfassungsausschuß hat den Bericht in seiner Sitzung am 26. Jänner 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Dr. Harald Ofner, Johannes Voggenhuber, Dr. Friedhelm Frischenschlager, Mag. Johann-Ewald Stadler sowie Staatssekretär Mag. Karl Schlögl.

Bei der Abstimmung hat der Verfassungsausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Der Verfassungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1993 (III-7 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 01 26

                             Dr. Elisabeth Hlavac                                                          Dr. Peter Kostelka

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann