304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (99 der Beilagen): Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20. Juli 1995 Vertragspartei des Basler Übereinkommens ist, hat sich die Abfallverbringungsvereinbarung aus dem Jahre 1993 zwischen Österreich und Deutschland inhaltlich erschöpft.

Ziel der gegenständlichen Regierungsvorlage ist es daher die Abfallverbringungsvereinbarung aus dem Jahre 1993 zwischen Österreich und Deutschland aufzulösen.

Wie bereits der seinerzeitige Abschluß der Vereinbarung bedarf auch deren Auflösung der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B‑VG. Da die Auflösung im innerstaatlichen Recht einer unmittelbaren Anwendung zugänglich ist, ist die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B‑VG nicht erforderlich.

Der Umweltausschuß hat das gegenständliche Übereinkommen in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundesminister für Jugend, Umwelt und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung der Auflösung der Vereinbarung zu empfehlen. Der Umweltausschuß vertrat die Auffassung, daß im vorliegenden Fall die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Briefwechsels betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (99 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1996 07 04

                                    Willi Sauer                                                               Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann