Zu 319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Nachdruck vom 24. 3. 1999

Zurückziehung


der Regierungsvorlage (319 der Beilagen): Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken samt Anlage

Das Bundeskanzleramt hat mit Note vom 17. März 1999, Z 646 814/0-V/1/99 mitgeteilt:

“An den

Präsidenten des Nationalrates

1010 Wien

Betrifft:   Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken samt Anlage;

                  Änderungen des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (1973) angenommen von der Versammlung am 1. Oktober 1985; *)

                  Zurückziehung der Regierungsvorlage 319 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Auf Grund des Beschlusses der Bundesregierung vom 9. März 1999 beehrt sich das Bundeskanzleramt, in der Anlage die oben angeführte Vorlage der Bundesregierung samt Erläuternungen mit dem Ersuchen zu übermitteln, diese Vorlage der Bundesregierung gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der verfassungsmäßigen Behandlung im Nationalrat zuführen zu wollen.

Die Bundesregierung hat weiters beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anläßlich der Genehmigung des Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß dessen französische Fassung insgesamt und von der englischen Fassung die Anlage ,Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken‘ und deren Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen sind, daß sie auf Geltungsdauer des Abkommens beim Österreichischen Patentamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Weiters hat die Bundesregierung beschlossen die seinerzeitige mit ho. Note vom 9. August 1996, Z 646 814/1-V/1/96, übermittelte Regierungsvorlage Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken samt Anlage, 319 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates, gemäß § 25 des Geschäftsordnungsgesetz 1975, BGBl. Nr. 410, zurückzuziehen.”

 

*) Anmerkung: 1683 der Beilagen